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Kita-Elternbeirat Barnim fordert Nachbesserung bei der Corona-Testpflicht

Kita-Testpflicht ab 07. Februar

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Am 7. Februar 2022 soll die Corona-Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen eingeführt werden.

Dies bedeutet, dass Eltern an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen müssen. Diese dürfen zuhause durchgeführt werden und die Eltern erhalten die Selbsttests kostenfrei über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen.

Diese Art der häuslichen Testung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine PCR-Lolli-Pooltestung ersetzt werden.

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Seitens des Bildungsministeriums heisst es hierzu: „Die Träger der Kindertagesstätten und die Kindertagespflegestellen können im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch festlegen, dass der Testnachweis durch in der Kindertagesstätte einmal pro Woche durchzuführende PCR-Lolli-Pooltestung erbracht werden kann, wenn laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 250 nicht überschreitet. Diese einmal durchgeführte Pooltestung ersetzt die Testnachweise mit Antigen-Schnelltests in der Testwoche.“

In einem offenen Brief an die Bildungsministerin des Landes Brandenburg, Britta Ernst, und die Wahlkreisabgeordneten des Landkreises Barnim, kritisieren die Elternvertreter die neue Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Kern der Kritik ist aber nicht die Testpflicht, sondern deren Umsetzung, so der Kita-Elternbeirat Barnim. Zudem bemängeln Sie die unzureichende vorgesehene Förderung der PCR-Lolli-Tests:

Seitens des Elternbeirates heisst es: „So müssen nach Willen der Landesregierung ab 7. Februar Kinder in der vorschulischen Betreuung zwei Mal pro Woche getestet werden. Als Nachweis ist eine selbst unterzeichnete Bescheinigung über das negative Testergebnis zulässig. Anspruch auf Testung in der Kita gibt es demnach nicht. „Leider führt die halbherzige Umsetzung dieses Beschlusses dazu, dass Sie nicht nur Eltern, die gegen eine Testpflicht sind, verärgern sondern auch jene vor den Kopf stoßen, die sich für eine stringente Testung in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt haben“, beanstandet der Kita-Elternbeirat in seinem Brief.

Zudem kritisieren die Eltern die unzureichende vorgesehene Förderung der PCR-Lolli-Tests. Diese können nur bei einer Inzidenz unter 250 genutzt werden. „Den Trägern wird die Möglichkeit, sich für PCR-Tests zu entscheiden mit ihrem Schreiben komplett verweigert. Auch Einrichtungen, die derzeit schon PCR-Tests etabliert haben, können keine Erstattung erwarten. Denn derzeit liegt kein Landkreis unterhalb der Inzidenz von 250“, schreiben die Eltern. Langfristige Verträge mit Laboren seien für die Träger somit ein zu hohes Risiko. „Die gewünschte Verbesserung der Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist somit reine Augenwischerei“, fassen die Elternvertreterinnen und -vertreter zusammen.

Der Kita-Elternbeirat Barnim ist die offizielle Interessenvertretung der Eltern mit Kindern in der vorschulischen Betreuung und im Schulhort. Bereits seit Dezember setzt er sich für eine kreisweite PCR-Lolli-Tests in den Betreuungseinrichtungen ein.“

Anbei findet Ihr den „offenen Brief“ in voller Länge.

Zur Kita-Testpflicht meint Ministerin Britta Ernst: „Wir machen damit auch die vorschulische Kindertagesbetreuung sicherer für die Kinder, ihre Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher. Die regelmäßigen Testungen sind ein guter Schutz um der Omikron-Variante entgegenzutreten. Für die Familien ist diese Testung kostenlos, weil das Land die Tests aus den Corona-Hilfen fördern will. Das sind rund 13 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Landtags.“

Wie bei Schülerinnen und Schülern reicht für die Testpflicht ein zu Hause (ohne fachliche Aufsicht) durchgeführter Antigen-Test zur Eigenanwendung aus, dessen negatives Ergebnis von einer oder einem Sorgeberechtigten bescheinigt wird. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sind in allen anderen Lebensbereichen auch nach dem 6. Februar von einer Testpflicht grundsätzlich befreit.). Für den Hort gibt es bereits eine Testpflicht, die auch künftig über die Schulen abgedeckt wird, so das Ministerium.

Verwendete Quellen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Kita-Elternbeirat – Landkreis Barnim

 

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