Bernau (Barnim): Wieder einmal wurden die Feuerwehren aus Bernau zu einem Waldbrand in Lobetal alarmiert.
Wie uns die Feuerwehr Bernau auf Anfrage mitteilte, brannten am heutigen Pfingstsonntag etwa 300 Quadratmeter Waldboden. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehren Bernau, Löschzug Stadt, Löschzug Ladeburg sowie der Löschgruppe Birkholz und Lobetal, konnte eine weitere Ausdehnung der Brandstelle verhindert werden.
Der Einsatz wurde gegen gegen 16 Uhr abgeschlossen und die Waldfläche an den Eigentümer übergeben.
In und um Lobetal gab es in letzter Zeit bereits etwa 5 weitere Waldbrand-Einsätze. Zudem brannte es kürzlich mehrmals in einem Gebäude am Mechesee oder an einer Betriebsstätte im Ortskern von Lobetal.
Auch wenn die Brandursache nicht offiziell geklärt ist, so geht wohl niemand mehr davon aus, dass die Brände durch Zufall entstanden sind.
Waldbrandgefahrenstufe 5
Trockenes Wetter sorgt zurzeit für die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 im Landkreis Barnim und anderen Brandenburger Landkreisen. Teils böiger Wind, bietet zudem vielerorts zusätzliche Gefahren.
In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen, so das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.
Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
- Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
- Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
- Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
- Das befahren von Wäldern mit Fahrzeugen ist verboten
- Grillen sowie offenen Feuer ist in Waldnähe ist verboten
- Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
- Behörden können den Wald sperren und das Betreten untersagen
Quelle und weitere Informationen.
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