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Feuerwehr Schönwalde: Suspendierung von Kameraden aufgehoben

Feuerwehrleute wieder im Dienst

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Bernau / Wandlitz / Schönwalde: Am 15. November des vergangenen Jahres trug es sich zu, dass sich nach der Beisetzung einer Kameradin mindestes 10 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schönwalde, in der Wache getroffen und zusammengesessen haben.

Anfang Januar wurden 3 Kameraden der Wehrleitung der zu Wandlitz gehörenden Wache, vorläufig vom Dienst suspendiert. Als Grund nannte die Gemeinde Wandlitz die Verletzung einer zuvor erlassenen Dienstanweisung. Diese besagte, dass coronabedingt alle privaten und betrieblichen Treffen in den Gerätehäusern generell verboten sind.

Die angeordnete Suspendierung der Kameraden sorgte nicht nur bei den Betroffenen für Unverständnis, sondern erregte auch die Gemüter in den sozialen Netzwerken. Gerade auch mit dem Hintergrund, dass der Anlass der damaligen Zusammenkunft die Beisetzung einer Kameradin war, stieß auf jede Unmut gegen die Gemeinde Wandlitz, bzw. gegen die Wandlitzer Wehrführerin Anke Müller.

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Viele Menschen konnten nicht nachvollziehen, dass hier in dieser Art und Weise gerichtet wird, zumal es sich bei den Kameraden um lang verdiente und geschätzte Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wandlitz handelte. Im Übrigen wurde das „nichtcorona-conforme“ Zusammensein nach der Beerdigung, von jemandem anonym angezeigt.

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Nachdem einige Wochen voller Diskussionen ins Land gingen, fand am gestrigen Donnerstag ein offizielles Gespräch mit allen Betroffenen und der Gemeinde Wandlitz statt. In diesem wurde die vorläufige Suspendierung aufgehoben. 

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Die Gemeinde Wandlitz hat hierzu am heutigen Freitag folgende Mitteilung veröffentlicht:

„Um den Sachverhalt aufzuklären fand dazu am Donnerstag, den 4. Februar 2021, im Schönwalder Gemeindezentrum ein Gespräch mit der betroffenen Ortswehrführung, einer weiteren Kameradin und dem von ihnen beauftragten Rechtsanwalt, Bürgermeister Oliver Borchert, der Wandlitzer Wehrführerin Anke Müller, einem von der Verwaltung hinzugezogenen Rechtsanwalt und Gabriele Bohnebuck, Ortsvorsteherin in Schönwalde, statt.

„Als Trägerin des Brandschutzes ist die Gemeinde dafür verantwortlich, auch in der derzeitigen Corona-Krise die Einsatzbereitschaft unserer Ortswehren und ihre Leistungsfähigkeit zu gewährleisten,“ so Bürgermeister  Oliver Borchert. Um genau das abzusichern, wurde bereits vor Monaten eine Dienstanweisung für alle Ortswehren in Kraft gesetzt, die festlegt, dass die Gerätehäuser ausschließlich im Rahmen von Einsätzen und zur Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit genutzt werden dürfen. Alle anderen privaten oder auch betrieblichen Treffen in den Gerätehäusern sind aktuell verboten. „Und das ganz klar, um die Kameradinnen und Kameraden vor einer Corona-Infektion zu schützen und ihre Einsatzbereitschaft  zu erhalten. Dass die Kameradschaft derzeit darunter leidet, bedauere ich sehr. Aber in der aktuellen Lage ist jede und jeder bei uns in der Verwaltung, in den nachgeordneten Einrichtungen und eben auch in der Feuerwehr dazu verpflichtet, seinen Teil dazu beizutragen, dass sich das Corona-Virus nicht ausbreitet und wir alle für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde uneingeschränkt handlungsfähig bleiben,“ so Oliver Borchert. Nicht mehr und nicht weniger müsse er als Wandlitzer Bürgermeister, Leiter der Verwaltung und damit Träger des Brandschutzes gewährleisten und die dafür geltenden Dienstanweisungen gäben für alle den verbindlichen Handlungsrahmen vor.

Das Gespräch mit den Schönwalder Kameraden und der Kameradin sollte dazu dienen, den Sachverhalt um das unerlaubte Treffen im Gerätehaus  zu klären. Im Nachgang soll jetzt im Laufe der nächsten Woche über die möglichen disziplinarischen Folgen für die Betroffenen entschieden werden. „Wir haben mit den Kameraden und ihrem Rechtsanwalt vereinbart, das gestrige Gespräch als Anhörung zu verstehen und damit in das formelle Disziplinarverfahren einzusteigen. Unsere Aufgabe ist jetzt, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit möglicher Disziplinarmaßnahmen zu prüfen und zu begründen. Dabei haben wir einen gewissen Ermessensspielraum, in den natürlich auch die langjährigen guten Leistungen der Kameraden und der Kameradin mit einfließen werden,“ erläutert der Wandlitzer Bürgermeister die nächsten Schritte. Gemäß § 7 der Tätigkeitsverordnung der Freiwilligen Feuerwehren  stehen  unterschiedliche disziplinarische Maßnahmen von der Abmahnung bis zum Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung.  Dabei sind dem Bürgermeister zwei Dinge wichtig: „Wir müssen mit unserer Reaktion sicherstellen, dass in Zukunft Dienstanweisungen von allen ernst genommen und eingehalten werden. Aber wir wollen auch erreichen, dass wieder Ruhe in eine überhitzte Situation einkehrt und unsere Ortswehren ihren gewohnt wertvollen und wichtigen Dienst für die Allgemeinheit leisten können.“

Bis die Entscheidung über die angekündigten disziplinarischen Maßnahmen getroffen ist, wurde die am 6. Januar ausgesprochene vorläufige Suspendierung der zwei Schönwalder Kameraden und der Kameradin aufgehoben. Eine schriftliche Information dazu an die Betroffenen wurde seitens der Verwaltung noch für das Wochenende angekündigt. Damit wird es den betroffenen Kameraden und der Kameradin ermöglicht, wieder Dienst zu tun.“

Verwendete Quellen: Gemeinde Wandlitz , Bernau LIVE

 

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