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Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen in Brandenburg

Beantragung mind. 6 Wo. vor der Reise!

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Wie das Land Brandenburg informiert, sollen auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien Ferienzuschüsse erhalten.

Die möglichen Ferienzuschüsse betragen zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Entsprechende Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Insgesamt stellt das Familienministerium hierfür 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte den Antrag mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt stellen.

Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Für Kinder ist ein Urlaub eine ganz wertvolle Zeit, in der sie viele Erfahrungen fürs Leben sammeln können. Sich und nicht zuletzt seinen Kindern keinen Urlaub gönnen zu können, ist emotional äußerst belastend. Dabei werden Geringverdiener angesichts der hohen Inflation und der allgemeinen Kostensteigerungen schon im Alltag vor besondere Herausforderungen gestellt. Ist das Einkommen gering, ist für viele Familien eine Reise einfach zu teuer. Dabei steht eine solche ‚Auszeit vom Alltag‘ oftmals ganz oben auf der Wunschliste. Gerade für Mädchen und Jungen, die im Alltag wegen Geldmangels oft unter sozialer Ausgrenzung leiden, ist eine Reise besonders wichtig. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam mit der Familie Neues entdecken – das wollen wir mit unseren Ferienzuschüssen unterstützen.“

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Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Eine Übersicht über die insgesamt 56 Standorte, darunter auch zwei in Brandenburg, ist unter https://www.urlaub-mit-der-familie.de/ zu finden.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-800 oder 0355 2893-853 oder unter www.lasv.brandenburg.de.

Verwendete Quellen: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

 

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