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Bernau: Beschädigungen von städtischen Bäumen durch Dritte

Eine Info der Stadt Bernau

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: »Wer sich eigenmächtig am städtischen Grün zu schaffen macht, begeht eine Straftat und nimmt das Absterben der Pflanzen in Kauf.«

Mit dieser klaren Aussage reagiert die Stadt Bernau bei Berlin in einer aktuellen Information auf zunehmende Beschädigungen von städtischen Bäumen durch Dritte in unserem Stadtgebiet.

Ob abgesägte Einzeläste, gekappte Wurzeln an Grundstücksgrenzen oder entfernte und beschädigte Rinden- und Kronenteile, das Ausmaß an Schäden an städtischen Bäumen ist groß. Immer wieder kommen bei den regelmäßigen Baumkontrollen starke Schäden zutage.

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Die Stadt lässt den städtischen Baumbestand regelmäßig durch Fachpersonal auf Verkehrssicherheit prüfen. Dabei wird auch großer Wert auf den Artenschutz gelegt, der in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde realisiert wird. „In den letzten Monaten mussten wir einen vermehrten Anstieg von Beschädigungen an städtischen Straßen- und Parkbäumen durch Dritte feststellen. Langfristig führen diese unsachgemäßen Eingriffe zu einer dauerhaften Schädigung der Bäume“, erläutert Jürgen Brinckmann, Leiter Bernauer Infrastrukturamtes.

Wenn sich Bernauerinnen und Bernauer vermeintlich durch städtische Bäume, deren Äste oder durch Sträucher und Großpflanzen beeinträchtigt fühlen, können sie sich an das Infrastrukturamt der Stadt Bernau per E-Mail unter gruenunterhaltung@bernau-bei-berlin.de wenden. Im Anschluss daran erfolgt vom Fachamt eine zeitnahe Prüfung der geschilderten Umstände. Bei einem festgestellten Handlungsbedarf wird eine fachgerechte und zielführende Maßnahme eingeleitet. „Wer sich dennoch eigenmächtig an städtischen Bäumen zu schaffen macht, sollte wissen, dass er in diesem Fall eine Straftat begeht. Nur der Baumeigentümer selbst darf notwendige Baumpflegemaßnahmen einleiten“, führt Jürgen Brinckmann aus.

Aber es gibt auch Beeinträchtigungen, die allein keine Baumpflege begründen, die hinzunehmen sind. Dazu zählen zum Beispiel vermehrter Laubfall im Herbst; Äste in einer Höhe von mehr als 2,5 Metern, die über einem Grundstück hängen; Verschattungen oder Feinwurzeln im Garten, so die Stadt Bernau.

 

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