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Kostenfreie Corona-Schnelltests entfallen ab 11. Oktober

Info der Bundesregierung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Am gestrigen Montag verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unter anderem über weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Hauptpunkte der Tagesordnung waren hier der Wegfall von kostenfreien Corona-Schnelltests ab 11. Oktober sowie eine erhöhte Testpflicht für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene ab einer Inzidenz von 35.

Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

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Begründet wird der Beschluss damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann.

Pflicht für Corona-Tests

Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Tests sollen Voraussetzung sein für:

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist, so die Bundesregierung.

Weiterhin gilt die generelle Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel.

Brandenburgs Ministerpräsident Woidke begrüßte die Entscheidungen und appellierte, die mittlerweile überall vorhandenen Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung anzunehmen.

„(…) Dafür bin ich seit längerem eingetreten. Ich halte das für konsequent und notwendig, denn es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler die Corona-Tests generell weiterbezahlen müssen. Inzwischen hatten wohl alle ab 18 Jahren die Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen – ob nun im Impfzentrum oder beim Arzt. Aber nicht alle haben es gemacht und verlassen sich bisher lieber auf den für sie kostenfreien Bürgertest. Wir haben in Brandenburg noch relativ niedrige Werte. Deshalb bleiben wir vorerst bei der Regel, dass diese Testpflicht erst dann greift, wenn in einer Region der 20-er Wert bei der Inzidenz für fünf Tage überschritten wird.“

Verwendete Quelle: Bundesregierung

 

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