Amtliche Mitteilung Landkreis Barnim: Covid-Regelungen verschärft

Grenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten

Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz über 50 gestiegen – Regelungen verschärft

Die 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Barnim laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit den Grenzwert von 50 Neuinfektionen am 30. Oktober 2020 überschritten. Mit der hierdurch erfolgenden Bekanntgabe durch den Landkreis Barnim gelten nach der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) in der Fassung vom 20. Oktober 2020 zusätzlich folgende Regelungen im gesamten Landkreis Barnim:

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet.

Mund-Nasen-Bedeckung

Folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

1. In Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,

2. in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,

3. Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

Versammlungen und Veranstaltungen

 Veranstaltungen

1. unter freiem Himmel mit mehr als 150 zeitgleich anwesenden Gästen und

2. in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Gästen

sind untersagt.

Private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten

1. im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten und

2. in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden

sind untersagt.

Zusätzlich gilt:

Veranstalterinnen und Veranstalter von nicht untersagten privaten Feierlichkeiten mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts haben diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes, des Veranstaltungstages und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzuzeigen. Die privaten Feierlichkeiten können unter der E-Mail-Adresse veranstaltungsanzeige@kvbarnim.de angezeigt werden.

Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen

In Gaststätten ist der Ausschank von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.

gez. Daniel Kurth

Landrat des Landkreises Barnim


Hierbei handelt es sich um eine amtliche Bekanntmachung des Landkreis Barnim. Diese wurde hier in unveränderter Form wiedergegeben. Weitere Informationen auf den Seiten des Landkreis Barnim.

Nachtrag: Diese Verordnung wird durch die am Freitagnachmittag veröffentlichte Verordnung ab Montag, den 02. 11. 2020, ergänzt, bzw. ersetzt. Hier unser Beitrag.

 

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