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Übersicht: Corona-Regelungen, Test- und Impfzentren, Schule, Kita

Infos für den Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Zum Start der neuen Woche gilt mal wieder eine neue Covid-19 Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg.

Zudem startet am heutigen Montag eine Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer. Da uns täglich bis zu 50 Anfragen erreichen, geben wir noch einmal einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen zur Eindämmung sowie Infos zu Corona-Test- und Impfzentren.

Um es etwas leichter zu machen; erst einmal bleibt im Landkreis Barnim fast alles wie es ist. Nach jetzigem Stand dürfen demnach Geschäfte, Museen, Bibliotheken, Zoos etc. öffnen. Auch dürfen Kinder zur Schule oder in den Kindergarten.

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Entscheidend ist hier jedoch die 7-Tage-Inzidenz. Aktuell liegt diese im Landkreis Barnim bei 93,9 – das ist der niedrigste Wert im Land Brandenburg. Steigt der Inzidenz-Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 oder über 200, so greifen teils erhebliche Einschränkungen.

Selbst wenn der Landkreis Barnim morgen einen Wert von über 100 hätte, so würden die neuen Maßnahmen allerdings erst zum Freitag greifen, bzw. in Kraft treten.

Maßnahmen ab einer Inzidenz von 100

  • Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22-05 Uhr – hier gibt es allerdings jede Menge Ausnahmen – so etwa Gassi gehen, der Weg zur Arbeit oder der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern oder Lebensgefährten
  • Private Zusammenkünfte ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden – Ausnahmen sind unter anderem Lebensmittel, Baumärkte, Floristen, Tierbedarf etc.
  • Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: das betrifft neben Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien, Archiven und öffentlichen Bibliotheken jetzt auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten

Wichtig: Die dann angeordneten Maßnahmen gelten dann für mindestens 14 Tage. Aus Platzgründen können wir hier leider nicht alles aufführen. Daher findet Ihr hier die komplette Verordnung online zum Nachlesen. Hier sind dann alle Details aufgeführt:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv – sie gilt vorerst bis zum 03. Mai 2021 – Letzte Aktualisierung 18. April 2021

Maßnahmen ab einer Inzidenz von 200

  • Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen ist untersagt – Ausgenommen sind hier Abschlussklassen

Für alle Bereiche soll dann eine Notbetreuung eingerichtet werden. Da hier noch Änderungen möglich sind, gehen wir später noch einmal auf die Thematik ein – wenn es soweit sein sollte.

Schule und Testpflicht

In Schulen gilt ab heute eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer. Demnach müssen pro Woche zwei Corona-Tests durchgeführt werden. Dies soll zu Hause geschehen und muss dann von den Eltern schriftlich bestätigt werden. Test-Sets werden seitens der Schule ausgegeben. Umfangreiche Infos

Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen; hierauf ist im Eingangsbereich der betreffenden Schule hinzuweisen.

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Corona-Testzentren in Bernau und Barnim

Wer sich testen lassen möchte oder muss, dem stehen mittlerweile zahlreiche Teststellen in der Region zur Verfügung. Eine Übersicht aller Teststellen findet Ihr hier. Meist muss man sich zuvor anmelden. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass man sich, sofern etwas Zeit vorhanden ist, auch ohne Termin testen lassen kann. Einfach nett fragen und ggf. etwas Wartezeit in Kauf nehmen.

Getestet werden in der Teststelle nur Personen ohne Symptome für eine COVID-19 Erkrankung! Wenn Ihr Symptome aufweist, muss der Hausarzt aufgesucht werden.

Unter  03334 214 – 1400 erhält jede Bürgerin uns jeder Bürger Hilfe bei der Terminbuchung für die Teststationen Bernau und Eberswalde.

Testbefreiung

Vollständig Geimpfte brauchen keinen negativen Testnachweis: Personen, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben, eine entsprechende Impfdokumentation vorlegen können und keine Symptome einer COVID-19-Erkrankungen aufweisen, können Angebote, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden dürfen, ohne Vorlage eines Testergebnisses nutzen. Dies gilt auch für Berufsausübungen, für die negative Tests vorgeschrieben sind, z. B. in Schulen und Kitas.

Corona-Impfzentren

Nicht ganz so gut gestreut sind die Impfzentren. Hier ist für unserer Region noch immer das Impfzentrum in Eberswalde die Wahl. Generell muss für Covid-19 Impfungen ein Termin gebucht werden.

Dies geht online auf der Buchungsseite oder telefonisch unter: 116 117

Eine Übersicht wer, wann und mit was geimpft werden kann, findet Ihr auf dieser Internetseite des Land Brandenburg. Info: Bernau selber hat kein offizielles Impfzentrum! Bisherige Impfungen im Immanuel Klinikum Bernau waren lediglich temporär. Hier war es so, dass Impfberechtigte angeschrieben wurden.

In der abgelaufenen Kalenderwoche wurden im Land Brandenburg insgesamt 103.819 Impfdosen verabreicht: 74.668 Erst- und 29.151 Zweitimpfungen.

Ämter / Behörden

Im Zuge der des Lockdowns heißt es auch in diesen Tagen, dass wir mit zahlreichen Einschränkungen bei den Ämtern und Behörden leben müssen.

So bleiben zahlreiche Verwaltungen der Gemeinden im Landkreis Barnim nunmehr mindestens bis Anfang Mai  im eingeschränkten Notbetrieb. Fast überall wird es keine regulären Sprechzeiten geben. In einigen Bereichen können jedoch telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden.

Bitte Informiert Euch auf den entsprechenden Homepages der Gemeinden.

Stadt Bernau

Bürgertelefon: 03338/365-0 oder 365-131; E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de

  • Einwohnermeldeamt: Telefon: 03338/365-258; E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de
  • Kitaverwaltung: Telefon: 03338/365-319 oder -326 ; E-Mail: kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de
  • Stadtkasse: Telefon: 03338/365-233; E-Mail: stadtkasse@bernau-bei-berlin.de

Kontaktmöglichkeiten der Gemeinden

  • Wandlitz:  0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
  • Panketal: 030 94511-0 – poststelle@panketal.de
  • Biesenthal: 03337 4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de
  • Ahrensfelde: 030 936900-0 – info@gemeinde-ahrensfelde.de

Covid-19 – Seite des Landkreis Barnim: https://covid19.barnim.de/

Corona-Zahlen im Überblick

Impfungen Covid-19

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der hier hinterlegten Informationen. Entscheidend sind die jeweiligen Verordnung der Landkreise oder des Landes Brandenburg.

Verwendete Quellen: Landkreis Barnim, Land Brandenburg, Bildungsministerium Brandenburg, Eigene, Stadt Bernau, Barnimer Gemeinden.

 

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