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Bernau / Panketal: Ab dem 01. August 2022 gilt in der Gemeinde Panketal eine zeitlich begrenzte Wassernutzungseinschränkung (Sprengverbot).
In der dazu erlassenen Verordnung heisst es hierzu: „In der Zeit von 17 bis 21 Uhr ist das Bewässern und Beregnen von Grundstücken, öffentlichen Grünflächen und Parkflächen und das Befüllen von Wasserbecken mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage verboten“.
Die neue Regelung wurde Ende Juni 2022 beschlossen und gilt ununterbrochen an allen Wochentagen in den Monaten April bis September eines jeden Jahres und unabhängig von der jeweiligen Wetterlage. Mit der Maßnahme möchte die Gemeinde Panketal ihren Beitrag dazu leisten, Wasser einzusparen.
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Nach Angaben der Gemeinde haben Trockenheit und Zuzug dazu geführt, dass das Wasserwerk an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist. Bei Nichteinhaltung des Sprengverbotes droht der Erlass eines Bußgeldbescheides.
Die vollständige Verordnung erscheint im kommenden Amtsblatt und ist schon jetzt auf der Homepage der Gemeinde Panketal nachzulesen.
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