Landkreis Barnim: Verschärfte Corona-Regeln ab Montag, 29.03.
Amtliche Mitteilung im Wortlaut
Bernau / Barnim: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Barnim hat den Grenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
Der Landrat hat die Überschreitung am Sonntag offiziell auf der Internetseite bekannt gegeben.
Damit verschärfen sich nach der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg erneut die Kontaktbeschränkungen im gesamten Kreisgebiet für die Dauer von mindestens 14 Tagen.
So ist ab Montag der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.
Das gilt nicht für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, Tankstellen, Tabakwarenhandel, Verkaufsstände auf Wochenmärkten im Rahmen der zugelassenen Sortimente, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste.
Der Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind geschlossen.
„Diese erneuten Einschränkungen tun uns allen richtig weh. Insofern bitte ich Alle inständig, die Abstands- und Hygieneregeln ernst zu nehmen und einzuhalten. Wir müssen von den Infektionszahlen runter, und zwar dauerhaft. Nur so wird es gelingen, unser gewohntes und normales Leben zurückzugewinnen“, appelliert Landrat Daniel Kurth an die Barnimer.
Mit der hierdurch erfolgenden Bekanntgabe durch den Landkreis Barnim gelten nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 6. März 2021, geändert durch Verordnung vom 19. März 2021, die folgenden Schutzmaßnahmen ab dem Tag nach der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens 14 Tagen.
Dies ist eine amtliche Mitteilung des Landkreis Barnim im Wortlaut.
Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV)
vom 6. März 2021
(GVBl.II/21, [Nr. 24])
geändert durch Verordnung vom 19. März 2021
(GVBl.II/21, [Nr. 28])
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv