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Dringend Helfer für Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai gesucht

Bernau und Eberswalde

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai werden zahlreiche Wahlhelfer gesucht.

Sie erhalten nach einem neuen Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung eine höhere Aufwandsentschädigung, so die Stadt Bernau.

Die Stadt benötigt zahlreiche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen, die an den Wahlsonntagen von 7.30 Uhr bis zum Auszählen der Stimmen in einem der 40 Wahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke tätig sind. In Absprache mit dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin können sie sich tagsüber abwechseln. Lediglich am Morgen und zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen alle Wahlhelfer eines Wahllokals anwesend sein.

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Besondere Vorkenntnisse sind für diese Tätigkeit nicht erforderlich. Jeder Wahlberechtigte kann diese Aufgabe wahrnehmen. Für die ganztägige Mitarbeit in einem Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro (für Wahlvorsteher/Wahlvorsteherinnen 60 Euro, für deren Stellvertreter 50 Euro) gezahlt. Außerdem werden Getränke, Obst und Kekse zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse und für Rückfragen steht die städtische Wahlbehörde unter Tel. (0 33 38) 365-123 oder per E-Mail unter wahlbehoerde@bernau-bei-berlin.de zur Verfügung. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Auch Eberswalde sucht

Für ihre ordnungsgemäße Durchführung am Wahlsonntag werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die sich in einem der 37 Wahlvorstände in einem Wahllokal vor Ort oder in einem der 6 Briefwahlvorstände im Rathaus ehrenamtlich engagieren wollen.

Alle an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierten Bürgerinnen und Bürger werden herzlich gebeten, sich im Wahlbüro der Stadtverwaltung zu melden, das wie folgt kontaktiert werden kann:
E-Mail: wahlbuero@eberswalde.de

Telefon: 03334/64157 oder 64150

persönlich oder postalisch: Breite Straße 41-44 (Rathaus), 16225 Eberswalde

Voraussetzung für eine Berufung in einen Wahlvorstand ist lediglich das Vorliegen der Berechtigung zur Teilnahme an der Europa- und Kommunalwahl. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Mitglieder der Wahlvorstände werden im Vorfeld geschult (Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter) bzw. am Wahlsonntag in ihre Aufgaben eingewiesen. Für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt für die Wahlvorsteher 35 Euro und für alle weiteren Wahlvorstandsmitglieder 25 Euro.

Die Mitarbeiter des Wahlbüros freuen sich über jede Meldung und stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.

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