Auch heute fanden Verkehrs – Schwerpunktkontrollen in Bernau statt
Sicherheit und Prävention
Bernau (Barnim): Wer heute in Bernau Waldfrieden oder auf der Schwanebecker Chaussee zu schnell unterwegs war, der musste damit rechnen, von der Polizei angehalten zu werden.
Neben einer zu hohen Geschwindigkeit, lagen u.a. die Nutzung des Handys am Steuer oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes im Visier der Polizei.
Dass solche Aktionen ihre Berechtigung haben, zeigen Statistiken oder aber Kontrollen wie heute in Bernau. So war die beidseitige Kontrollstelle in Bernau Waldfrieden erst wenige Minuten in Betrieb als ein großer LKW mit schnellen 74 km/h durch die Lasermessung fuhr. Erheblich zu viel für eine 50-er Zone und vor allem mit Schulen in unmittelbarer Nähe.
Erst in der vergangenen Woche wurden bei einer ähnlichen Schwerpunktkontrolle in Bernau innerhalb von nur wenigen Stunden 54 „Rotlichtverstöße“, 23 verbotenes Nutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt, 41 Verstöße gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt und 66 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.
Mit den Schwerpunktkontrollen reagieren die Polizeiinspektion Barnim und ihre Polizeibeamten nicht nur auf Hinweise aus der Bevölkerung, sondern auch auf eigene Feststellungen zu bestimmten Schwerpunkten.
Neben der Ahndung von festgestellten Ordnungswidrigkeiten, führten die Einsatzkräfte auch zahlreiche Präventionsgespräche mit kontrollierten Kraftfahrern durch, um ihnen die Risiken, insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer und die damit verbundenen hohen Geldbußen zu erklären.
Auch die heutigen Verkehrskontrollen der Polizeiinspektion Barnim fügen sich in die monatlichen Verkehrskontrollen zu unterschiedlichen Problemstellungen im Landkreis ein. Bürgerbeschwerden sind hierfür ebenso die Grundlage, wie bestehende Schwerpunkte und andauernde Verkehrsverstöße im öffentlichen Straßenverkehr. In den vergangenen Monaten standen bereits beispielsweise „Ablenkungsdelikte“, sprich verbotswidriges Nutzen des Mobiltelefons und „Geschwindigkeitsverstöße“ und „Motorradkontrollen“ im polizeilichen Fokus.
Mit Informationen der Polizeidirektion Ost. Bei der Erstellung des Beitrages liefen die heutigen Kontrollen noch.
Nachtrag 22.15 Uhr: Am Abend erreichte uns noch eine Bilanz der Polizeiinspektion Barnim zu den heutigen Kontrollen in Bernau. Diese wollen wir gerne anfügen:
Baufahrzeuge im Fokus der Polizeiinspektion Barnim – Gezielte Verkehrskontrollen in Bernau
Am Mittwoch, den 18.09.2019 führte die Polizeiinspektion Barnim wiederholt umfangreiche Verkehrskontrollen im Landkreis Barnim durch. Am heutigen Tag war das Schwerpunktthema „Ablenkungsdelikte“, das verbotswidrige Nutzen des Mobiltelefons während der Fahrt. Darüber hinaus konzentrierten sich die Barnimer Polizeibeamten auf den technischen sowie sicherheitsrelevanten Zustand von Baufahrzeugen und die Verkehrstüchtigkeit deren Fahrzeugführer.
Zwei Schwerpunkte in der Ortschaft Bernau, hier Schwanebecker Chaussee und Wandlitzer Chaussee wurden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr in die Kontrollmaßnahmen der Polizeiinspektion Barnim einbezogen.
Insgesamt nutzten 25 Fahrzeugführer ihr Mobiltelefon während der Fahrt. Weitere 33 hatten ihren vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. Insgesamt 6 Verstöße gegen nicht bzw. unzureichende Ladungssicherung wurden festgestellt. Die Weiterfahrt wurde den betroffenen Fahrzeugführern untersagt. Darüber hinaus fehlten 10 Baufahrzeugen das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material und 5 das erforderliche Warndreieck. Auch 9 Geschwindigkeitsverstöße wurden festgestellt. Weiterhin wurden zwei Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Positives Fazit des Tages: Es konnten keine Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss festgestellt werden!
In der Schwanebecker Chaussee wurde ein 34-jähriger Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. In seinem Pkw befanden sich drei Kinder. Ein Einjähriger befand sich zu diesem Zeitpunkt unangeschnallt und ohne jegliche Rückhalteeinrichtung auf dem Schoß seines Erziehungsberechtigten bzw. des Pkw-Fahrers. Der 34-Jährige muss nun mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen. Darüber hinaus wurde ein sehr eindringliches Präventionsgespräch mit dem Betroffenen durchgeführt.