Anzeige
Holland-Park - Bild kann nicht geladen werden.  
 
           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Mittwoch: Anfangs Mix aus Wolken und Sonne, zum Nachmittag örtlich Regen bei bis zu 10 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.
Häufig gelesen

Ab Montag Pflicht: Mund- und Nasenschutz in Läden und ÖPNV

Ab 27. April - Tuch oder Schal reichen

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Brandenburg): Wie dieser Tage bereits angekündigt, sind Mund- und Nasenschutz nun auch im Land Brandenburg ab kommenden Montag, den 27. April, Pflicht.

Das hat die Landesregierung am heutigen Freitag mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen.

Im Wortlaut heisst es dazu:

Anzeige
 

„Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“

Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten. Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.“

Weitere Änderungen der bisherigen Verordnung

„Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8. Mai weiter.

Zu Gottesdiensten und religiösen / nichtreligiösen Veranstaltungen heißt es in der Verordnung:

  • „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden“.
  • „nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis“.

(Hinweis: Die o. g. Regelung gilt bereits jetzt für bis zu 20 Personen; neu – und mit Gültigkeit ab 4. Mai – ist die Erweiterung auf 50 Personen im ersten Satz)

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.“

Quelle: Staatskanzlei Brandenburg – Link zur Verordnung

 

Anzeige Besuchertag der Hoffnungstaler Werkstätten in Biesenthal
Verwendete Quellen
Senatskanzlei Brandenburg
enthält Werbung
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Skip to content