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Ab Montag im Landkreis Barnim – Infos zu Schule, Behörden, BBG

Gültig ab Montag, 27. April 2020

Bernau LIVE Beitragsübersicht
  • Regulärer Betrieb der BBG
  • Wiederaufnahme des Schulbetriebes
  • Publikumsverkehr Kreisverwaltung
Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Zum späten Freitagnachmittag trudelten noch einige Infos des Landkreis Barnim bei uns ein, die ab kommenden Montag ihre Gültigkeit haben.

So geht es unter anderem um die Wiederaufnahme es regulären Fahrplans der BBG, um den Schulbeginn sowie um mögliche Sprechzeiten bei den Behörden inklusive Publikumsverkehr

Barnimer Busgesellschaft (BBG)

Ab dem 27. April 2020 nehmen die Schulen schrittweise wieder ihren regulären Betrieb auf. Aus diesem Grund wird die Barnimer Busgesellschaft ebenfalls ab dem 27. April 2020 ihr Beförderungsangebot auf den üblichen Fahrplan umstellen, der für Schulzeiten gilt. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der Barnimer Busgesellschaft zu finden (www.bbgeberswalde.de).

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Für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs, also auch die Schülerinnen und Schüler, wird ab dem 27.04.2020 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht. Dieser Verpflichtung kann auch durch das Tragen von Alltagsmasken, Schals, etc. nachgekommen werden.

Schule – vorerst 10. Klassen ab Montag

Die Schulen im Landkreis Barnim arbeiten intensiv an den Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs beginnend ab dem 27. April 2020. Insbesondere werden durch die Schulleitungen organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Abläufe in den Schulen den Anforderungen des Infektionsschutzes anzupassen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung und zur Einhaltung der Sicherheitsabstände im und außerhalb des Unterrichts.

Durch das Land Brandenburg wurde für die Schulen eine Ergänzung zu den bestehenden Hygieneplänen erstellt, der die in der jetzigen Situation notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes zusammenfasst. Der Landkreis Barnim hat darüber hinaus für die Schulen in seiner Trägerschaft die zu erbringende Reinigungsleistung den aktuellen Erfordernissen angepasst. Hierzu gehört neben einer täglichen Reinigung der Tische und Stühle auch eine erhöhte Reinigungsfrequenz der sanitären Anlagen.

Landrat Daniel Kurth appelliert an die Eltern „Bitte bringen Sie ihren Kindern die sehr einfachen und wirksamen Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion nahe.“ Darüber hinaus wird empfohlen, die Kinder mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung auszustatten. „Diese ist ohnehin bei der Nutzung des Schülerverkehrs zwingend zu tragen, kann aber auch innerhalb der Schule Anwendung finden, wenn die Situation es erfordert,“ so Kurth weiter.

Weitere Änderungen werden ab dem 4. Mai erwartet. Nach einer Pressemitteilung des Landes werden dann auch wieder Klassen unterrichtet, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben. Das betrifft die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

An den Grundschulen soll die Jahrgangsstufe 6 wieder unterrichtet werden. Die Jahrgangsstufe 5 soll ab dem 11. Mai wieder unterrichtet werden. Die entsprechende Weisungen des Landes hierzu bleibt allerdings abzuwarten.

Der Schulbetrieb an den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ wird, wie bisher praktiziert, im eingeschränkten Betrieb weitergeführt. Eine Wiederaufnahme des vollständigen Schulbetriebs erfolgt nicht.“

Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung Barnim

Die Kreisverwaltung Barnim wird bis auf weiteres Anliegen weiterhin nur schriftlich, per Telefon oder E-Mail entgegennehmen. Persönliche Termine gibt es nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache, um Ansteckungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden. Auch in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde bleibt der direkte Bürgerkontakt weiterhin eingeschränkt. Allerdings werden ab dem 27. April wieder mehr Termine angeboten.

Unter www.barnim.de/kfz-fe können die Bürgerinnen und Bürger wieder Onlinetermine für folgende Sprechzeiten buchen:

Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 15 Uhr
Donnerstag 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag 8 bis 12 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten können bei eilbedürftigen und systemrelevanten Anliegen telefonisch unter 03334 214 1466 vereinbart werden.

Sind mehr als drei Anliegen zu bearbeiten, sollen sich die Antragsteller einen Termin zur kontaktfreien Abgabe der Antragsunterlagen unter kfz-fe@kvbarnim.de anfordern. Hierbei sind die Anzahl der zu erwartenden Anliegen, der Standort (Eberswalde oder Bernau) und eine Rückrufnummer
anzugeben.

Für den Besuch in der Behörde gelten besondere Schutz- und Sicherheitsbestimmungen. So erhält nur der Antragsteller oder die bevollmächtigte Person Zutritt.

Außerdem wird dringend empfohlen eine Mund-Nase- Bedeckung zu tragen. Die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen erfolgt weiterhin auf dem Postweg.

Verwendete Quellen: Landkreis Barnim

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