Alle Hunde im gesamten Bernauer Stadtgebiet müssen an die Leine
SVV stimmte zur Anleinpflicht ab
Bernau (Barnim): Am gestrigen Donnerstag, den 31.01.19, tagte die erste Stadtverordnetenversammlung im neuen Jahr.
Bis spät in den Abend berieten die Stadtverordneten über die Zukunft unserer Stadt. Hierbei waren die Tagespunkte so umfangreich, dass die Sitzung gegen 22 Uhr abgebrochen- und auf den 14. Februar vertagt werden musste.
Neben zahlreichen Themen, wie etwa die Schaffung von Fußgängerüberwegen oder Sonnensegel an der Plansche, (später mehr dazu) ging es um einen etwaigen generellen Leinenzwang für alle Hunde.
Dem voran erging im November 2018 ein entsprechender Antrag des Ortsbeirat Börnicke an die Stadtverordnetenversammlung. Unser damaliger Beitrag. In diesem heisst es: (Auszug)
„Der Ortsbeirat Börnicke beantragt in Anlehnung an die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) in Verbindung mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bernau bei Berlin (OVöSO), die generelle Anleinpflicht für alle Hunde im Ortsteil Börnicke. Diese Regelung ist z.B. auch in der Gemeinde Ahrensfelde zu finden. Wie auch in der Nachbarsgemeinde Ahrensfelde, soll eine entsprechende Leinenverordnung erstellt, oder als Unterpunkt in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bernau bei Berlin (OVöSO) eingearbeitet werden.“
Die Stadtverwaltung von Bernau sprach sich gegen eine solche Regelung aus, da sie bisher keine Gefährdung von nicht angeleinten Hunden erkennen konnte. Gleichzeitig wurde auch betont, dass, wenn dem Antrag durch die Stadtverordneten stattgegeben wird, eine Regelung für ganz Bernau getroffen werden müsse. Anbei ein Auszug der Beründung:
(…) Auch eine entsprechende Erweiterung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelung (§ 3 HundehV) für Börnicke kann überdies im Einzelfall nicht garantieren, dass ein Hund immer angeleint geführt wird bzw. nicht trotzdem beißt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die Situation in Börnicke in Bezug auf Hunde nicht anders einschätzt, als im übrigen Stadtgebiet; eine mögliche Gefährdung durch unangeleinte Hunde in Börnicke nicht größer oder kleiner ist, als in anderen Ortsteilen der Stadt Bernau bei Berlin. Daher müsste konsequenterweise – sofern die Notwendigkeit für eine entsprechende Regelung erkannt und beschlossen wird – die Anleinpflicht einheitlich für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet geregelt werden – und nicht lediglich für Börnicke. (…)
Nun lag es an den Stadtverordneten zu entscheiden wie fortgefahren werden soll.
Nach zahlreichen Wortbeiträgen und Meinungen in der gestrigen SVV und in der SVV vom 29. November 2018, hat sich die Mehrheit unserer Volks-Vertreter für einen generellen Leinenzwang im gesamten Bernauer Stadtgebiet ausgesprochen. Bei der Abstimmung entfielen 13 Stimmen auf die generelle Leinenpflicht, 8 sprachen sich dagegen aus und 9 enthielten sich.
Somit wurde dem Bürgermeister nunmehr auferlegt für eine entsprechende Satzung zu sorgen.
Am 30. November starteten wir bei Bernau LIVE eine kleine, nicht offizielle, Umfrage zum Thema. Hier wurde sich mit knapper Mehrheit für eine generelle Anleinpflicht für Hunde ausgesprochen.