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Aus dem Bernauer Amtsgericht – Verfahrenseinstellung für junge Mutter

Ende gute, alles gut?

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wie aus der einstigen Liebe zweier Menschen ein Treffen vor dem Amtsgericht Bernau wurde, soll der folgende Beitrag erzählen.

Vor einem Schöffengericht begann am gestrigen Donnerstagnachmittag der Prozess gegen eine 35-Jährige Berlinerin wegen des Vorwurfs des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Ihr drohten bis zu 10 Jahre Haft. 

Vor Gericht hatte die Angeklagte eingangs eingeräumt, in das Haus ihres 41-jährigen Ex-Partners gelangt zu sein und dort eine Geldkassette mit Bargeld entwendet zu haben. „Ich wollte, dass er mich hasst.“, betonte die junge Mutter. Sie führten zuvor eine vierjährige Beziehung. Vor Gericht beschrieb sie die Beziehung toxisch und ihren Ex-Partner als manipulativ.

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In seinem Eingangsstatement erklärte der bekannte Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli, dass er das Verfahren unter allen Umständen eingestellt sehen will. „Es handelt sich um eine Beziehungstat, die die Beteiligten untereinander klären müssen. Ich kann kein staatliches Bestrafungsinteresse erkennen.“, so ihr Anwalt.

„Ich wollte, dass er mich hasst.“

An einem Maiabend im Jahr 2021 hatte die Angeklagte ihren Partner mit einer anderen Frau in dessen Schlafzimmer erwischt und ihn zur Rede gestellt. „Nach dieser Nummer sollte es kein Comeback mehr geben, es sollte für immer vorbei sein“, erklärte sie anschließend. Zur Erklärung führte die gelernte Sattlerin aus, dass sie in ihrem Handeln die einzige Möglichkeit sah, aus dem Teufelskreis einer toxischen Beziehung zu gelangen. Er habe sie immer wieder manipuliert und dafür gesorgt, dass ihr ältester Sohn den Kontakt zu ihr abbrach. Kurz nach der Tat wurden die beiden allerdings wieder ein Paar.

In mehreren Schreiben wandte sich der „Partner“ nunmehr an die Staatsanwaltschaft und das Gericht und bat darum, das Strafverfahren nicht weiter zu betreiben. „Es handelt sich um ein Offizialdelikt“, erklärte der Vorsitzende Richter dazu. „Die Tat muss verfolgt werden, egal ob Sie daran ein Interesse haben oder nicht“, wandte sich der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Melzer (Direktor des Amtsgerichts und Vorsitzender des Schöffengerichts) an den Ex-Freund, der vor Gericht als Zeuge aussagte.

Von dem gestohlenen Geld hatte sich die Angeklagte unter anderem einen BMW gekauft und zahlte dieses nun in Raten an ihren ehemaligen Lebensgefährten zurück.

Es blieben Zweifel

Das Gericht konnte sich nach der Vernehmung des Ex-Partners und einer Freundin der Angeklagten letztlich nicht erklären, wie die Angeklagte in das Haus ihre Ex-Partners gelangt war. Die Angeklagte hatte erklärt, eine Tür habe immer offen gestanden, das habe jeder seiner Freunde gewusst. Diese Tür an dem mehr als 110 Jahre alten Bauernhaus habe die Angeklagte genutzt, um in das Haus zu gelangen. Der Ex-Freund erklärte hingegen, sie müsse in das Haus eingebrochen sein. Er habe die Tür immer abschlossen, um zu verhindern, dass sein demenzkranker Vater aus dem Haus geht. „Wäre die Angeklagte in das Haus eingebrochen, hätte sie sich eines Verbrechens schuldig gemacht, was eine Verfahrenseinstellung unmöglich gemacht hätte,“ erklärte Strafverteidiger Ehssan Khazaeli am Rande der Verhandlung.

Der Angeklagten drohten bis zu zehn Jahre Haft

Es sei eine atypische Konstellation eines Wohnungseinbruchdiebstahls, erklärte der Vorsitzende Richter und schlug vor, das Verfahren unter Bedingung der Rückzahlung des gestohlenen Geldes einzustellen. „Wenn Sie alles bis Ende Juli 2023 zurückzahlen, stellen wir das Verfahren endgültig ein und sie werden nicht bestraft“, erklärte das Gericht, nachdem die beiden Schöffinnen* und der Richter sich für mehrere Minuten zu Beratungen zurückgezogen hatten.

Ob die beiden noch immer zusammen sind, konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen. Beiden alles Gute!

*Als Schöffengericht tagt das Amtsgericht Bernau, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird und dem Angeklagten mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr droht. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl wird von Gesetzgeber mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Schöffen werden aus der Mitte der Bevölkerung gewählt und erfahren erst am Verhandlungstag, was dem Angeklagten vorgeworfen wird. Sie entscheiden gleichberechtigt neben dem Richter über Schuld und Unschuld des Angeklagten.

 

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