Landkreis Barnim vergibt bis zu 300.000 Euro Fördermittel
Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft
Bernau / Barnim: Auch für das kommenden Jahr will der Landkreis Barnim finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung stellen.
Hierfür werden insgesamt bis zu 300.000 Euro bereitgestellt, wovon ein Förderhöchstbetrag von bis zu 20.000 Euro pro Projekt in Anspruch genommen werden kann. Anträge müssen hierfür bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Wie der Landkreis mitteilt, zählen zu den Antragsberechtigten gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz im Landkreis Barnim.
Wichtige Zielsetzungen sind hierbei die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Yvonne Dankert, kommissarische Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales, über die Ehrenamtsrichtlinie: „Der Kreistag Barnim hat sich im Dezember 2019 für die verstärkte Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft stark gemacht. Ergebnis ist die seit März vorliegende Ehrenamtsrichtlinie, mit der eine große Bandbreite an Förderung in beiden Bereichen – Zivilgesellschaft und Ehrenamt – ermöglicht wird. Wir ermutigen sehr gerne, auch für das Jahr 2021 Mittel aus der Ehrenamtsrichtlinie zu beantragen.“
Das notwendige Antragsformular kann hier unter www.barnim.de heruntergeladen werden und muss ausgefüllt bis spätestens zum 31. Dezember 2020 im Landkreis vorliegen.
Antrag auf Förderung aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim: https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/DII-Finanzen-Controlling/RiLi_Ehrenamt_Antrag.pdf
Verwendete Quelle: Landkreis Barnim.