Anzeige
Holland-Park - Bild kann nicht geladen werden.  
 
           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Donnerstag: Überwiegend sonnig, örtlich bewölkt und etwas Regen möglich – bis 10 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Vorerst kein Wegfall – Brandenburg verlängert Corona-Maßnahmen

Neue Regelungen ab Freitag, den 18.03.

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Brandenburg): Eigentlich sollten ab 20. März 2022 die meisten Corona-Eindämmungsmaßnahmen der Vergangenheit angehören.

Angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen hat sich das Brandenburger Kabinett jedoch dazu entschlossen, die Corona-Regeln vorerst bis zum 02. April zu verlängern. Im Rahmen einer Übergangsregelung gilt ab dem morgigen Freitag, den 18.03.22, die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung im Land Brandenburg.

Wenngleich diese neuen Regeln einige Lockerungen enthalten, so bleiben wesentliche Punkte der bisherigen Verordnung bestehen. So etwa die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen – hierzu zählen u.a. der Einzelhandel, Veranstaltungen, Museen oder Kinos. Auch bleibt die 3-Regel in Restaurants oder bei Veranstaltungen bestehen. In Schulen bleibt die Masken- und Testpflicht bestehen und in Kindergärten müssen sich Kinder an mindestens zwei Tagen pro Woche testen lassen.

Anzeige
 

Lockerungen gibt es hingegen bei den Kontaktbeschränkungen. Diese fallen im privaten sowie im öffentlichen Raum komplett weg. Auch entfällt mit dem morgigen Freitag die 3-Regel unter anderem für körpernahe Dienstleistungen.

Regeln mit Detail (Wortlaut Staatskanzlei Brandenburg)

Mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) müssen Gäste, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende in geschlossenen Räumen tragen: Religiöse Veranstaltungen, nicht-religiöse Hochzeiten und Bestattungen, Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter, körpernahe Dienstleistungen,Gaststätten, Beherbergungsstätten, im öffentlichen Personennahverkehr bei der Schülerbeförderung und für Kinder unter 14 Jahren, Sportanlagen außerhalb der Sportausübung, Innen-Spielplätze, Aus- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen.

Eine FFP2-Maske müssen Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Fahrgäste in geschlossenen Räumen tragen: Einzelhandel, Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, öffentlicher Personennahverkehr einschließlich Taxen, Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die 3G-Regel (vollständig geimpft, nachweislich genesen oder negativ getestet) gilt für: Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Gaststätten, Sport in Sportanlagen (drinnen), Innen-Spielplätze, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, künstlerische Amateurensembles (Proben und Auftritte), Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Aus- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, sexuelle Dienstleistungen.

Die 2G-Regel (vollständig geimpft oder nachweislich genesen) gilt für: Diskotheken, Clubs, Festivals und ähnliche Einrichtungen.

Schulen: Schülerinnen und Schüler müssen sich wie bisher an mindestens drei Tagen pro Woche testen (Selbsttest zu Hause). Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal müssen sich täglich testen lassen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte Personen und nachweislich genesene Personen. In den Innenbereichen müssen Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

Kitas: Betreute Kinder müssen sich wie bisher an mindestens zwei Tagen pro Woche testen lassen (Selbsttest zu Hause); ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr.

Abstandsgebot: Jede Person soll außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten (Ausnahmen wie bisher u.a. für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie zwischen Kindern).

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Mit Ablauf des 19. März 2022 endet die Geltungsdauer der bisherigen Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland. Betroffen sind insbesondere die Regelungen in § 28a Absatz 7 bis 9 und § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Bundestag und Bundesrat werden an diesem Freitag (18. März) über den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen.

Der Entwurf hierzu sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. So können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April bestehen bleiben – davon ausgenommen sind aber Kontaktbeschränkungen oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen.

Statements der Ministerin und der Minister

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen auch in Brandenburg wieder angestiegen. Deshalb bleiben, wie in anderen Bundesländern auch bei uns, wichtige Schutzmaßnahmen bis zum 2. April bestehen. Danach werden voraussichtlich die wesentlichen Einschränkungen aufgehoben. Ich verbinde dies mit dem dringenden Appell an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Tragen Sie Masken, halten Sie Abstand und lassen Sie sich impfen.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Infektionszahlen sind noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Täglich sterben in Deutschland zwischen 200 bis 300 Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung. In den Brandenburger Kliniken müssen aktuell rund 800 Personen mit Corona stationär behandelt werden. Seit über zwei Wochen sind wir bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. Gleichzeitig klagen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen über hohe Personalausfälle. Die Lage dort ist äußerst angespannt. In einer solchen Situation brauchen wir selbstverständlich weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen. Das betont auch der ExpertInnenrat der Bundesregierung. Ich halte ganz besonders das Tragen von Masken auch in den kommenden Wochen in allen Bereichen, wo sich viele Menschen in Innenräumen begegnen, für dringend geboten.“

Innenministerin Michael Stübgen: „In zwei Wochen enden die meisten pandemiebedingten Beschränkungen, einige Lockerungen können wir heute schon vornehmen. Die Infektionszahlen und die Auslastung unserer Krankenhäuser mahnen uns aber weiterhin zur Behutsamkeit. Maske, Abstand und Impfung bleiben der notwendige Mix für den Schutz vor der Krankheit.“

Verwendete Quellen: Land Brandenburg / Staatskanzlei Brandenburg

 

Anzeige
enthält Werbung
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Skip to content