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Ostern in Brandenburg: Ausgangsbeschränkung, keine Modellprojekte

Notbremse / keine Modellprojekte

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Gegen 16.30 Uhr am heutigen Nachmittag, verkündete Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke erweiterte Maßnahmen zur Corona-Eindämmung.

Grund hierfür sind die erneut gestiegene Infektionszahlen der vergangenen Wochen. Lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz vor zwei Wochen noch bei 79,9 wurde heute bereits ein Wert von 145,54 erreicht. In der neuen Verordnung ist nunmehr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung (ab 100er Inzidenz) an Ostern festgelegt worden und private Zusammenkünfte sind über Ostern mit bis zu fünf Personen unabhängig der Inzidenz erlaubt.

Von den erhofften Modellprojekten für Handel und Kultur wurde vorerst Abstand genommen. Hierzu will man später noch einmal beraten. Zudem soll die „Luca App“ für die elektronische Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden. Die Ergänzungen zur bereits bestehenden Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 18. April 2021.

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Für Kreise und kreisfreie Städte gilt weiterhin eine klare Notbremse ab Überschreiten des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Diese wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ergänzt. Die Ausgangsbeschränkung gilt im Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. Ausnahmen gibt es – analog zur Regelung im Dezember – nur für triftige Gründe.

Vom 1. April bis Ostermontag 24.00 Uhr gilt: Unabhängig von den 7-Tage-Inzidenzen sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Hier wird die Notbremse also über die Osterfeiertage etwas gelockert.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen, dass alle Beschäftigte mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest) absolvieren können.

Wenn Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden müssen, ist das nun auch in elektronischer Form per Smartphone-App möglich (z. B. Luca-App.)

In Pflegeeinrichtungen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen gilt künftig keine Personengrenze für Besuche sofern

  • mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben,
  • die Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung hatten und
  • in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt.

Statements der Ministerin und Minister

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben ein besorgniserregend stetig ansteigendes Infektionsgeschehen. Lag der landesweite Wert zur Ministerpräsidentenkonferenz vor einer Woche noch bei rund 113,0 ist er bis heute auf 145,5 gestiegen. Die gefährlicheren Mutanten werden zudem immer dominanter. Wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird. Deshalb ist nicht von Lockerung zu reden. Nein, wir müssen die Regeln zur Eindämmung sogar verschärfen. Experten sagen uns, dass das Infektionsgeschehen vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsumfeld seinen Ursprung hat.

Dementsprechend haben wir die Eindämmungsverordnung aktualisiert. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen über die Ostertage. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Start der Modellprojekte vorerst zu verschieben. Auch in diesem Punkt gilt: Es ist jetzt nicht die Zeit für Lockerungen und damit auch nicht die Zeit für Modellprojekte. Verschoben heißt, dass wir uns auf der Grundlage der bereits vorliegenden Vorschläge mit dem Thema erneut befassen werden, wenn es die Infektionslage zulässt.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir sind mitten in der dritten Welle. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen und die Inzidenzen steigen rasant. Die SARS-CoV-2-Mutationen beschleunigen das exponentielle Wachstum deutlich. Immer mehr Patientinnen und Patienten müssen stationär in Krankenhäusern versorgt werden. Damit unser Gesundheitssystem nicht an seine Grenzen stößt, ist es jetzt wichtig, dass alle ihre Kontakte zu anderen reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten. Mit häufigen Tests, Impfungen und der schnellen Unterbrechung von Infektionsketten können wir die Pandemie besiegen. Doch angesichts der aktuellen Dynamik bleiben im Augenblick harte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendig.“

Innenminister Michael Stübgen: „Die Geschwindigkeit mit der sich die dritte Welle ausbreitet, zwingt uns zu Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Osterfest unter Lockdown-Bedingungen ist für alle bitter, aber es führt kein Weg daran vorbei, weiter an harten Einschränkungen festzuhalten. Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren werden natürlich nicht ausreichen. Deswegen müssen wir mehr testen und impfen. Wir haben die Impfgeschwindigkeit deutlich intensiviert und konnten mittlerweile über 400.000 Impfungen verabreichen. Wir alle wissen aber auch, dass wir das noch deutlich steigern müssen. Für die kommenden Wochen sind viele Impfstofflieferungen für Deutschland angekündigt. Die müssen dringend in den Bundesländern ankommen.“

Weiterhin gilt die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg

 

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