ÖPNV-Streik am 27.02.: Hinweise zur Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen
Eine Info des MBJS
Bernau / Barnim: Die Gewerkschaft Ver.di hat für Freitag, den 27. Februar 2026, landesweite Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angekündigt. Betroffen ist unter anderem auch die BBG in Bernau und dem Barnim.
Infolge der Arbeitsniederlegungen ist mit massiven Beeinträchtigungen im Linien- und Schülerverkehr zu rechnen. Da die Schülerbeförderung in weiten Teilen Brandenburgs vor erheblichen Herausforderungen steht, hat das Bildungsministerium offizielle Handlungsempfehlungen für betroffene Familien herausgegeben.
Sollte der Schulweg aufgrund des Streiks erschwert oder unmöglich sein, greifen analog die Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über den Schulbetrieb (VV Schulbetrieb). Das Ministerium verweist hierbei insbesondere auf die Regelungen in Nummer 4, Absätze 3 und 4.
Seitens des Brandenburger Bildungsministeriums gilt am 27.02. Folgendes:
- Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen. Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
- Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob ihren Kindern der Weg zur Schule (Hin- und Rückweg) möglich ist. Sie sind gehalten, die Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bzw. der beauftragten Unternehmen der Schülerbeförderung zu beachten.
- Lehrkräfte stellen den Schülerinnen und Schülern, die nicht zur Schule kommen können, Aufgaben für Freitag zur Verfügung. Schulen können ebenso nach ihren Möglichkeiten Distanzunterricht organisieren. Die Grundlage hierfür bildet die Distanzunterrichtsverordnung vom 29. Juli 2024.
- Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule rechtzeitig mitgeteilt haben.
- Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.
Unsere Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
BBG Bernau, Barnim
Vom Warnstreik betroffen ist auch die Barnimer Busgesellschaft (BBG) mit ihren Betriebshöfen in Bernau, Eberswalde und Bad Freienwalde. Nach eigenen Angaben (Stand heute, am 25.02.) kann die Schülerbeförderung am Freitag, den 27. Februar, nicht garantiert werden. Nicht betroffen sind hingegen die S-Bahn oder die Regionalbahn.
Darum geht es
Hintergrund ist ein zweitägiger Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-N aufgerufen hat. Ziel der bundesweiten Maßnahme ist es, den Forderungen in den laufenden Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen. Die Differenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft betreffen vor allem die Arbeitsbedingungen: Während ver.di auf eine Entlastung durch Arbeitszeitverkürzung und zusätzliche Urlaubstage pocht, verweisen die Arbeitgeber auf den engen finanziellen Spielraum. Über dem Konflikt steht die grundsätzliche Debatte um die Refinanzierung des Sektors; beide Parteien mahnen eine bessere finanzielle Ausstattung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Bundes- und Landespolitik an.
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