Kindergärten im Land Brandenburg werden beitragsfrei
neu ab 1. August 2024
Bernau. / Brandenburg: Ab 1. August 2024 müssen Eltern keine Beiträge mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Brandenburger Kindergärten zahlen.
Damit sorgt Brandenburg für eine beitragsfreie Tagesbetreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft als auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land mehr als 2.000 Kitas, in denen mehr als 190.000 Kinder betreut werden, so das Bildungsministerium des Landes Brandenburg. Die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden.
Kinder- und Jugendgesetz
Ebenfalls zum 1. August 2024 tritt das erst im Juni 2024 beschlossene Kinder- und Jugendgesetz in Brandenburg in Kraft. Erstmals wurde ein Gesetz nicht nur für, sondern auch mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Rund 1.000 junge Brandenburgerinnen und Brandenburger haben daran mitgeschrieben. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen künftig deutlich ausgeweitet und im Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz gebündelt werden, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Kinder- und Jugendgesetz für Brandenburg
Das künftige Kinder- und Jugendgesetz regelt unter anderem:
- die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten,
- die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und
- es sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor.
- Träger der Jugendhilfe bekommen mehr Rechtssicherheit.
- Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte, der Landespräventions- und der Familienbeirat werden gesetzlich verankert.
- Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Landesrecht umgesetzt.