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Bernau / Brandenburg: Das Brandenburger Kabinett hat am heutigen Dienstag noch einmal die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verlängert.
Die Verordnung gilt nunmehr bis einschließlich 21. Dezember 2022 und die bisherigen Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen. Kurzgesagt: Es bleibt alles so wie es ist.
Im Land Brandenburg gilt weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
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Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
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