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Übersicht: Ab heute Corona-Lockerungen in Brandenburg

Das ist erlaubt

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Mit dem heutigen Freitag gehen zahlreiche Corona-Lockerungen im Landkreis Barnim und Brandenburg einher.

Grund hierfür sind die anhaltend sinkenden Corona-Inzidenzwerte, die fast überall in Brandenburg teils weit unter 100 liegen. Lockerungen in den Bereichen Kultur, Urlaub, Camping, Gastronomie, Zusammenkünfte oder Sport sollen wieder ein Stück weit Normalität in den Alltag bringen. Anbei eine kleine Übersicht.

Gastronomie

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Etwa 7 Monate ist es her, dass man in Café oder Restaurants draußen sitzen konnte. Dies ändert sich ab heute, den 21. Mai 2021. Außenbereiche dürfen wieder öffnen und Gäste empfangen.

Voraussetzung hierfür ist ein gebuchter Termin, welcher auch vor Ort möglich ist und Gäste dürfen keine COVID-19-Symptome haben. Sie müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV- 2-Virus getestet sein. Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontakt-Nachverfolgung erfasst werden. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Und zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Alternativ zum negativen Corona-Test kann ein Nachweis über erfolgte Komplett-Impfungen vorgelegt werden.

Touristische Übernachtungen

Einem Kurzurlaub über Pfingsten steht nichts im Wege. Erlaubt sind Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit. Es dürfen jedoch nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren).

Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene sanitäre Ausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Hinweis: Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.

Kleiner Grenzverkehr Polen: Unser Nachbarland Polen ist derzeit durch den Bund nur noch als Risikogebiet eingestuft. Damit ist nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ (Aufenthalte unter 24 Stunden) ohne Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflicht zulässig.

Reisende müssen jedoch bei der Einreise von Deutschland nach Polen die polnischen Regelungen hinsichtlich Test- und Absonderungspflichten beachten. Hier ist aktuell ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.

Veranstaltungen / Events

… von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel werden erlaubt, bis zu 100 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher. Bedingungen: keine Symptome, negativer Testnachweis (gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre).

Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen stattfinden.

Voraussetzungen: Die Fahrgäste müssen sich während der Fahrt ausschließlich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten, dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen einen negativen Testnachweis vorlegen (ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren).

Freizeitparks

… dürfen wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten: Das Abstandsgebot muss zwischen allen Personen eingehalten werden, der Zutritt und Aufenthalt der Gäste muss gesteuert und beschränkt werden, Besucherinnen und Besucher müssen vorher einen Termin buchen (das gilt nicht für Einrichtungen, die ausschließlich für den Publikumsverkehr zugängliche Außenflächen besitzen), Kontakterfassung, verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen.

Zusammenkünfte / private Treffen

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können sich zwei Haushalte treffen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen aus beiden Haushalten zusammenkommen. Das ist neu: Die bisherige Obergrenze „maximal fünf Personen“ gilt nicht mehr. Diese Zwei-Haushalte-Regel gilt für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und für private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten oder Bekannten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Und wichtig: Mit der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes können bereits seit dem 9. Mai beliebig viele vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten teilnehmen.

Aber: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Bundes-Notbremse. Dann sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit einem Haushalt plus einer weiteren Person gestattet (Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).

Sport / Sportplätze

Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Bedingungen: Abstandsgebot einhalten, keine Symptome. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bedingungen: keine Symptome, negativer Test (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Auch hier gilt: Personen im Alter über 14 Jahren dürfen die Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nicht nutzen.

Freibäder müssen leider noch geschlossen bleiben.

Alle Lockerungen gelten für Städte und Regionen in denen der Inzidenz-Wert dauerhaft unter 100 liegt!

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Corona-Teststellen

Für vieles wird ein negativer Corona-Test benötigt. Den erhaltet ihr an den aufgeführten, bzw. verlinkten Teststellen. In und um Bernau haben zahlreiche Testcenter auch Samstags geöffnet. Sonntag zum Beispiel auch Lobetal.

Eine Übersicht aller Teststellen findet Ihr hier.

Getestet werden in den Teststellen nur Personen ohne Symptome für eine COVID-19 Erkrankung! Wenn Ihr Symptome aufweist, muss der Hausarzt aufgesucht werden.

Unter  03334 214 – 1400 erhält jede Bürgerin und jeder Bürger Hilfe bei der Terminbuchung für die Teststationen Bernau und Eberswalde. Mehr dazu

Mobile Corona-Teststellen gibt es zudem auf dem Parkplatz von OBI in Bernau, auf dem Lidl Parkplatz in Panketal sowie auf dem Parkplatz vom Kaufpark Eiche. Die hier genannten Teststellen bieten Tests ohne vorherige Anmeldung an. PCR Tests gibt es unter anderem in Lobetal.

 

Open Air Pfingstkonzert Bernau

 

 

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