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Brandenburger Landtag hat heute die „Retterprämie“ beschlossen

Rückwirkend zum Jahresbeginn

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Bernau (Brandenburg): Am heutigen Donnerstag hat der Brandenburger Landtag die gesetzliche Grundlage für die ehrenamtliche „Retterprämie“ geschaffen.

Mit dieser Prämie soll die ehrenamtliche Arbeit im Brand- und Katastrophenschutz ein klein wenig Anerkennung finden.

„Damit“, so die Barnimer SPD-Landtagsabgeordnete Britta Stark, „wollen wir ein Zeichen unserer besonderen Anerkennung und unseres Dankes für das Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Helfer setzen.“

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Das Gesetz sieht jährliche Zuschüsse von 200 Euro sowie eine Jubiläumsprämie von 500 Euro alle zehn Jahre vor. Neben Freiwilligen Feuerwehrleuten sollen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit pflichtigen Aufgaben im Katastrophenschutz die „Retterprämie“ erhalten.

„Die Leistungen gelten rückwirkend zum Jahresbeginn und auch diejenigen, die bereits im vergangenen Jahr ihre zehn Jahre voll hatten, werden nicht leer ausgehen“, so Britta Stark. Die nötigen Haushaltsmittel stehen bereits zur Verfügung.

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Quelle: Britta Stark / Büro Bernau

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