Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Berlin angeordnet
Ausnahmeregelungen möglich
Berlin (Bernau): Wie am heutigen Dienstag vom Verwaltungsgericht entschieden wurde, muss Berlin bestimmt Bereiche für Diesel-Fahrzeuge sperren.
Zwar betrifft die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht unmittelbar uns als Barnimer, für Pendler kann das Fahrverbot jedoch einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen.
Auch wenn das heute gefallene Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, so kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Umsetzung bis Ende März erfolgen wird.
Demnach dürfen dann Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen 1 bis 5, Straßen mit besonders hohen Stickstoffdioxid-Werten nicht mehr nutzen, bzw. befahren. Für Handwerker oder Anwohner könnte es jedoch Ausnahmeregelungen geben.
Vorgeschrieben wurde das Fahrverbot vorerst für 8 Straßen. So unter anderem in der Friedrichstraße, Leipziger Straße oder Alt Moabit. Für 15 weitere Straßenkilometer muss die Verwaltung erneute Prüfungen vorlegen.
Der RBB sendet heute Abend um 20.15 Uhr ein „Diesel-Spezial“.