
Bernau / Landkreis Barnim: Die Situation der Geflügelpest (AIV H5N1) im Land Brandenburg bleibt weiterhin kritisch.
Aktuell bestehen landesweit vier Sperrzonen mit einem Radius von jeweils mindestens zehn Kilometern, wovon hunderte Tierhalter betroffen sind. Allein im Februar wurden über 40 Fälle des Virus bei Wildvögeln nachgewiesen, drei davon im Landkreis Barnim.
Besonders drastisch zeigen sich die Folgen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von Ausbrüchen in Nutzhierhaltungen mussten dort bereits 20.000 Enten und 13.500 Puten vorsorglich getötet werden.
Obwohl der jährliche Vogelzug derzeit in vollem Gange ist, warnen Experten vor einer Fehleinschätzung: Das Virus ist nicht mehr nur saisonal aktiv. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es ganzjährig in der Umwelt – sowohl in Küstenregionen als auch im Binnenland – präsent bleibt.
Aktueller Stand der Schutzmaßnahmen
Trotz der Funde sieht das Veterinäramt des Landkreises Barnim momentan von einer erneuten Stallpflicht ab. Ausschlaggebend hierfür sind die derzeit stabilen Totfundzahlen und die günstige Wetterlage. Dennoch ist Wachsamkeit geboten:
- Meldepflicht: Das Veterinäramt nimmt Meldungen über tote Wildvögel entgegen und entscheidet nach einer Risikobewertung über Beprobung oder Entsorgung.
- Biosicherheit: Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, ihre Sicherheitsvorkehrungen auf höchstem Niveau beizubehalten.
- Meldung von Verdachtsfällen: Unklare Todesfälle im eigenen Bestand müssen unverzüglich gemeldet werden.
Newcastle-Krankheit: Erster Nachweis seit 1996
Zusätzlich zur Geflügelpest wurde in Brandenburg erstmals seit fast 30 Jahren die Newcastle-Krankheit (Atypische Geflügelpest) bei Nutzgeflügel nachgewiesen. Das aviäre Paramyxovirus ist weltweit verbreitet und kann nahezu alle Vogelarten infizieren. Während das Virus für Menschen ungefährlich ist, stellt es für die Landwirtschaft eine erhebliche Bedrohung dar.
Impfpflicht und verstärkte Kontrollen
In Deutschland besteht für Hühner und Truthühner – auch in Hobbyhaltungen – eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit.
Hinweis des Veterinäramtes: Alle Halter werden aufgefordert, den Impfstatus ihrer Bestände durch den Hoftierarzt prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Veterinäramt die Einhaltung dieser Pflicht verstärkt kontrollieren. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
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