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Möglicher Erwerb des Wandlitzer Sees: Gemeinde im Austausch mit weiterem Interessenten

Verhandlungen über Aufteilung und Nutzung der Gewässer- und Uferflächen

Wandlitz / Barnim: Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf des Wandlitzer Sees zeichnet sich eventuell eine neue Perspektive für die Gemeinde Wandlitz ab.

Am 21. Oktober 2026 kamen der Wandlitzer Bürgermeister Oliver Borchert und Vertreter des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. zu einem ersten Austausch zusammen. Dabei verständigten sich beide Seiten auf grundlegende Eckpunkte für eine mögliche Zusammenarbeit, die sowohl den kommunalen Interessen als auch den Belangen des Verbandes gerecht werden soll.

Hintergrund der Verhandlungen ist der geplante Verkauf des bislang in Privatbesitz befindlichen Gewässers. Die Gemeinde Wandlitz prüft seit Längerem, unter welchen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen ein kommunaler Ankauf sinnvoll und machbar ist. Im Rahmen von drei öffentlichen Informationsveranstaltungen erhielten Bürgerinnen und Bürger bereits Gelegenheit, sich über den Sachstand, Nutzungskonzepte, Finanzierungsmodelle sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren.

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Eine ursprünglich für die Sitzung der Gemeindevertretung am 8. Oktober vorgesehene Entscheidung über eine Bürgerbefragung zum Seenkauf wurde vorerst zurückgestellt. Der Bürgermeister hatte im Gremium darüber informiert, dass sich ein weiterer Kaufinteressent gemeldet habe, um Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen zu führen.

Das anschließende Treffen verlief nach Angaben der Gemeinde Wandlitz konstruktiv. Beide Parteien bekundeten die Absicht, ein tragfähiges Modell für eine dauerhafte und gemeinschaftliche Nutzung des Wandlitzer Sees zu erarbeiten. Das diskutierte Konzept sieht vor, dass die Gemeinde Wandlitz die Innenfläche des Sees erwirbt und diese langfristig an den Landesanglerverband verpachtet. Der Verband signalisierte wiederum Interesse am Erwerb der gewässernahen Uferflächen, die sich derzeit im Eigentum des Verkäufers befinden und deren öffentliche Nutzung bislang lediglich auf dessen Duldung beruht. Zur gegenseitigen Absicherung der Nutzungsrechte ist die Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch im Gespräch.

Ziel ist ein gleichberechtigter Interessenausgleich zwischen der Gemeinde und dem Landesanglerverband.
Die bisherigen Gespräche stellen noch keine finale Vereinbarung dar. Die konkrete vertragliche Ausgestaltung, Detailfragen zu den Nutzungsrechten sowie ein tragfähiges Finanzierungskonzept bleiben Gegenstand künftiger Verhandlungen. Ein möglicher Flächenerwerb durch die Gemeinde steht zudem weiterhin unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Genutzte Quelle(n): Gemeinde Wandlitz.

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