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Inzidenz im Landkreis Barnim steigt auf 21,6 – Testpflicht rückt näher

Info des Landkreis Barnim

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Bernau / Barnim: Nach langer Zeit ist die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Barnim wieder auf über 20 gestiegen.

Am heutigen Donnerstag hat das Robert-Koch-Istitut einen Wert von 21,6 veröffentlicht. Sollten die Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 20 liegen, so würde dies wieder eine Testpflicht mit sich bringen.

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Demnach wären u. a. Gäste in Beherbergungsstätten (bspw. Hotels, Pensionen) und in Innenräumen von Gaststätten dazu verpflichtet, entweder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen (sogenannte 3G-Regel: geimpft, getestet, genesen).

Das Gleiche würde für den Besuch von Indoor-Sport- oder Spieleinrichtungen (bspw. Fitness-Studios), von bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen, für Reisebusfahrten, Stadtrundfahrten u. ä. gelten, so der Landkreis in einer heutigen Mitteilung.

„Ich hoffe sehr, dass die 7-Tage-Inzidenz im Barnim in den kommenden Tagen wieder fällt und damit keine neuerlichen Einschränkungen auf uns zukommen“, erklärt Landrat Daniel Kurth mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Entwicklung im Landkreis. Zugleich sehe er sich jedoch in der Pflicht, Betreiber von betroffenen Einrichtungen über die möglichen Rechtsfolgen zu informieren, die sich aus der aktuell geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ergeben.

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„Impfen hilft!“, betont Landrat Kurth. „Die Immunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus ist das sicherste Mittel, nicht nur um die Einschränkung von Freiheiten zu umgehen, sondern auch, um möglicherweise schwerwiegende Krankheitsverläufe oder Spätfolgen zu vermeiden. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die dies noch nicht getan haben, die bestehenden Impfangebote anzunehmen.“

Im Impfzentrum Eberswalde werden täglich Impfungen ohne vorherige Terminbuchung angeboten. Hierfür wird jeweils von Montag bis Samstag zwischen 14 und 19 Uhr eine Spontanimpfspur betrieben. Mit Blick auf die bessere Planbarkeit können Impftermine weiterhin auch über die Internetseite www.impfterminservice.de oder das Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter 03334/214 1800 gebucht werden. Zusätzlich führt der Landkreis Barnim mit Unterstützung der Johanniter-Unfall-Hilfe immer wieder auch lokale Impfaktionen durch. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Entsprechend § 5 Abs. 3 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe wieder die in der o.g. Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.

Verwendete Quelle: Landkreis Barnim

 

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