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Brandenburg: Fragen und Antworten zum Umgang mit AstraZeneca

Vakzin AstraZeneca

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Nachdem am gestrigen Dienstag entschieden wurde, dass der Impfstoff von AstraZeneca vorerst nicht mehr an Personen unter 60 Jahre angewendet wird, herrscht bei vielen Unklarheit.

Insbesondere geht es um bereits vergebene Termine, um bereits vorhandene Erstimpfungen oder um den weiteren Verlauf der Impfmaßnahmen. Fragen und Antworten liefert nun Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg:

Umgang mit AstraZeneca – Fragen und Antworten (Stand 31.03.2021)

Wie wird jetzt in den Impfzentren im Land Brandenburg mit AstraZeneca umgegangen?

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Aufgrund der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission den Impfstoff AstraZeneca nur noch für Personen über 60 Jahre einzusetzen, werden vorläufig die geplanten AstraZeneca-Erstimpftermine von Personen unter 60 Jahren in den Impfzentren mit den Impfstoffen von Biontech oder Moderna durchgeführt. Informationen zu den Impfstoffen von Biontech oder Moderna erhalten die Personen direkt im Impfzentrum sowie unter www.brandenburg-impft.de

Welchen Impfstoff erhalten Personen über 60 Jahren?

Für Personen über 60 Jahre finden die vereinbarten Impfungen weiterhin mit dem Impfstoff statt, der bei der Terminvergabe festgelegt wurde. Es gibt keine Wahlmöglichkeit des Impfstoffes.

Was müssen Personen unter 60 Jahren beachten, die einen Impftermin mit AstraZeneca vereinbart hatten?

Die Impfung findet mit Biontech oder Moderna statt. Die bisher vereinbarten Zweitimpfungstermine dieser Personen müssen neu vereinbart werden, da der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sich auf 6 Wochen verändert.

Hierzu werden die Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail, Datum und Uhrzeit des Ersttermins) im Impfzentrum bei der Erstimpfung gesondert dokumentiert. Die Bürgerinnen und Bürger werden dann für eine Terminvereinbarung ab dem 08.04.2021 kontaktiert.

Was bedeutet die Empfehlung für Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben?

Hinsichtlich der Frage der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben. Da die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurde, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von zwölf Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen.

Wann werden Personen geimpft, deren Impftermin mit AstraZeneca am Dienstag kurzfristig nicht stattfinden konnte?

Die am Dienstag nicht durchgeführten Termine werden schnellstmöglich nachgeholt. Zur Terminvereinbarung kontaktieren wir die Bürgerinnen und Bürger.

Ich habe einen Impftermin. Kann ich mir den Impfstoff nun aussuchen?

Nein. Die wenigen noch vorhandenen Biontech- und Moderna-Impfdosen sind bereits fest verplant bzw. konkret terminiert.

Warum werden die Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren nicht mehr durchgeführt?

Dazu teilt die Ständige Impfkommission (STIKO) mit: Nach mehreren Beratungen hat die STIKO auch unter Hinzuziehung externer Expert:innen mehrheitlich entschieden, auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen die COVID-19 Vaccine AstraZeneca nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren zu empfehlen, da diese Nebenwirkung 4 bis 16 Tage nach der Impfung, ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren auftraten.

Kann ich mich jetzt freiwillig mit AstraZeneca und ohne Termin impfen lassen?

Nein. Es gilt weiterhin die Priorisierung aus der Impfverordnung des Bundes. Die Empfehlung der STIKO hat darauf keinen Einfluss. Im Land Brandenburg können sich daher aktuell impfen lassen: Personen über 70 Jahre, Personen mit einem ärztlichen Zeugnis oder Personen mit einem Arbeitgeberzeugnis. Geimpft wird nur, wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt und einen festen Termin gebucht hat.

Wie wird im Land Brandenburg die aktuelle Situation bewertet?

Die engmaschige Überwachung und Kontrolle des Paul-Ehrlich-Instituts und der Ständigen Impfkommission funktionieren. Die wissenschaftliche Datenlage hat sich geändert, und die Institutionen haben darauf aufmerksam gemacht. Bund und Länder haben schnell reagiert und Anpassungen beim Impfen vorgenommen.

Stübgen kündigte an, dass der Impflogistik-Stab unverzüglich beginne, die Auswirkung der Aussetzung von AstraZeneca auf geplante Zweitimpfungen zu analysieren. Man werde die Öffentlichkeit zeitnah über das weitere Vorgehen informieren. Hinsichtlich der Frage der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben. Da die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurde, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von zwölf Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen.

Weitere Informationen unter www.brandenburg-impft.de

Verwendete Quellen: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

 

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