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Brandenburg: Corona-Impfungen in der letzten Woche verdoppelt

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Bernau / Brandenburg: Auch wenn noch immer nicht ausreichende Mengen an Impfstoffen vorhanden sind, so wurden in der vergangenen Woche doppelt soviel Menschen geimpft als noch eine Woche zuvor.

Wie das Land Brandenburg aktuell mitteilt, konnte das Impftempo deutlich verbessert werden. So erhielten allein in der letzten Woche 55.000 Personen eine Corona-Impfung. Gegenüber der Vorwoche sei dies eine Steigerung von über 100%.

Insgesamt wurden bisher 261.971 Erst- und Zweitimpfungen in Brandenburg durchgeführt und für diese Woche sind bereits 43.000 Impf-Termine fest gebucht. Zudem konnte im Rahmen des KVBB-Pilotprojektes „Impfungen in Arztpraxen“ die Zahl der teilnehmenden Praxen von vier auf 43 gesteigert werden. Weitere sollen hinzukommen, so unter anderem auch im Landkreis Barnim.

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Auch wenn die aktuellen „Impfzahlen“ erst einmal positiv klingen, so sorge man sich dennoch über die überraschende Ankündigung des Herstellers AstraZeneca, der in den kommenden Wochen deutlich weniger Impfstoffe liefert als bislang angekündigt. Bisherige Planungen müssen nunmehr überarbeitet werden, heisst es aus dem Brandenburger Gesundheitsministerium.

Zudem werden immer mehr Stimmen laut, die davon sprechen, den Impfstoff von AstraZeneka unter Umständen auszusetzen. In den letzten Tagen wurde zunehmend von Nebenwirkungen gesprochen. Hier könnte es bei aller Euphorie gegebenenfalls noch einmal zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Nachtrag: Kurz nach unserem Beitrag wurde bekanntgegeben, dass Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland ab sofort vorsorglich ausgesetzt worden sind. Dies dürfte sich auch erheblich auf die Impf-Pläne in Brandenburg bemerkbar machen. Weitere Infos

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Informationen des Ministeriums für Gesundheit Brandenburg:

„Terminbuchungen: Bei hohem Anrufaufkommen oder übermäßigen Buchungsanfragen kann es im Einzelfall zu Verzögerungen oder zeitweise Ausschöpfung der Buchungskapazitäten an der Sonderrufnummer kommen. Es wird empfohlen, auch abends und vor allem am Wochenende Termine zu vereinbaren. Die Call Center sind sieben Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr besetzt. Freie Termine werden kurzfristig online bereitgestellt und können je nach Verfügbarkeit gebucht werden. Sollte es unter www.impfterminservice.de in einem Impfzentrum zu einer Fehlermeldung kommen, dann sind die Termine im gewählten Impfzentrum aktuell ausgebucht. Es werden immer nur so viele Termine für die Online-Buchung freigegeben, wie gesichert Impfstoff zur Verfügung steht.

Impfzentren länger geöffnet: Seit Mittwoch (10. März 2021) sind die elf Impfzentren (insgesamt 72 Impfstraßen) von 8 bis 20 Uhr geöffnet, auch an Samstagen. Damit wurde die Impfkapazität um 80 Prozent gesteigert. In dieser Woche (KW 11) sind bereits rund 43.000 Impf-Termine in den Impfzentren gebucht, für die kommende Woche (KW 12) sind es rund 5.500.

Mobile Impfteams: Im März finden in allen vollstationären Pflegeeinrichtungen die Zweitimpfungen statt. Gleichzeitig weiten die mobilen Impfteams ihr Angebot auf ambulante Wohnformen der Pflege aus. Seit dem 12. März finden außerdem die ersten Impfungen in Wohn- und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen statt. Bis Freitag (19.03.) werden in 13 solcher Einrichtungen der Eingliederungshilfe Impftermine stattgefunden haben. In dieser Woche (KW 11) sind rund 6.600 Impfungen durch mobile Impfteams geplant.

Impfungen von Lehrerinnen und Lehrer in Krankenhäusern: In Ergänzung des Impfangebots in den Impfzentren werden auf Anregung der Kommunen in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. In dieser Woche werden an 14 Krankenhäusern am Donnerstag und Freitag Impftage angeboten, bis zu 1.500 Impfungen sind möglich. Die Impftermine werden über die Schulämter koordiniert.

Mehr Flexibilität mit neuer Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vom 10. März 2021: Altersbegrenzung in Bezug auf AstraZeneca-Impfstoff aufgehoben, Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung soll bei künftig vereinbarten Impfterminen bei Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna bei sechs Wochen (bisher vier) und von AstraZeneca bei zwölf Wochen (bisher neun) betragen, zudem ist eine Abweichung von der Impf-Priorisierung in Corona-Hotspots möglich. Die neuen Abstände zur Zweitimpfung werden in der Terminvermittlung für zukünftige Termine übernommen.

Übersicht: Welche Personen können im Land Brandenburg aktuell online einen Impftermin vereinbaren?

Aktuell können im Land Brandenburg alle Personen der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) einen Impftermin online über das Portal www.impfterminservice.de buchen. Dazu gehören:

  • Alle über 70-Jährige
  • Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht – insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
  • Personen, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind,
  • Personen mit Trisomie 21
  • Personen nach einer Organtransplantation
    Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
    Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%), Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)

Aufgrund zahlreicher Nachfragen dieser Hinweis: In Brandenburg können aufgrund des knappen Impfstoffs derzeit noch nicht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen oder von Schwangeren geimpft werden (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 3 Corona-Impfverordnung).

Termine werden nach Verfügbarkeit der Impfstoffe angeboten. Jeder Impftermin ist mit einem vorgegebenen Impfstoff verknüpft, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Impfstoff zum Impftermin auch verfügbar ist.

Ausgenommen sind nur Personen zwischen 16 und 18 Jahren, z. B. mit schweren Erkrankungen. Für diese kommt laut Zulassung aktuell nur der Impfstoff BioNTech zur Anwendung.“

Verwendete Quelle: Ministerium für Gesundheit Brandenburg

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