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Barnim: Ab heute gilt eine neue Corona – Quarantäne-Verfügung

Verkürzung der Quarantänezeit

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Vermutlich werden hierauf bereits viele gewartet haben: Der Landkreis Barnim hat mit dem heutigen Tag seine Corona – Quarantäne-Verfügung aktualisiert.

Bis Mitternacht galt im Landkreis Barnim noch eine Allgemeinverfügung von Ende November. In dieser waren die Quarantäne-Aktualisierungen des Bundes noch nicht berücksichtigt. Dies hat sich nun geändert. Ab heute 0 Uhr gilt im Barnim die NEUE Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Isolation von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen.

Mit der neuen Allgemeinverfügung passt sich der Landkreis Barnim weitestgehend den letzten Beschlüssen von Bund und Länder an. In der Allgemeinverfügung des Landkreis Barnim heisst es hierzu:

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„Grundlage für die Regelungen zum Beginn, zur Dauer und zur Freitestung bildet der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022. Bei Kindern wurde von der Möglichkeit einer Freitestung ab dem 5. Tag abgesehen. Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag möglich. Mit Blick auf die hohen Fallzahlen in dieser Altersgruppe und Seite 6 von 6 (Anm. der Red.: Allgemeinverfügung letzte Seite) des geringen Eingriffs ist diese Regelung gerechtfertigt und verhältnismäßig. Kinder stellen derzeit die am stärksten betroffene Altersgruppe dar. Aufgrund der Fehleranfälligkeit von Antigentests, nicht zuletzt durch unsachgemäße Lagerung und Anwendung, ist eine Freitestung durch Antigentest nicht möglich. Das verhindert zudem eine zu starke Belastung vorhandener Testkapazitäten.“

Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung), Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis maximal 3 Monate nach dieser Impfung, genesene Personen bis maximal 3 Monate nach dem Datum der Abnahme des positiven Tests und geimpfte genesene sowie genesene geimpfte Personen sind von der Isolationsanordnung gemäß Ziffer 1.a) ausgenommen. Der betroffene Personenkreis ist daher eingeschränkt.

Eine positiv getestete Person nach 1.c) oder – sollte diese Person minderjährig sein oder unter Betreuung stehen – deren Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben das Online-Meldeformular unter https://covid19.barnim.de/positiv-getestetwas-tun auszufüllen (Hinweis: Treten dabei Probleme auf, ist die Hotline des Gesundheitsamtes unter 03334 214-1601 erreichbar.).

Die Isolationszeit endet,

a) im Fall der Ziffer 1.a) nach Ablauf von 10 Tagen seit dem Tag, an dem die Probeentnahme des positiv getesteten Haushaltsangehörigen erfolgt ist, bzw. an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall ärztlich oder amtlich festgestellt wurde. Eine vorzeitige Freitestung ist nur bei asymptomatischen Personen mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test möglich. Der Befund ist dem Gesundheitsamt über freitesten@kvbarnim.de zuzusenden.

b) im Fall der Ziffer 1.b) mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis positiv, gilt Ziffer 5.c).

c) im Fall der Ziffer 1.c) 10 Tage nach Erstnachweis des Erregers. Eine vorzeitige Freitestung ist nur bei Symptomfreiheit seit 48h und mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test möglich. Der Befund ist dem Gesundheitsamt über freitesten@kvbarnim.de zuzusenden.

Ordnungswidrigkeit: Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.“

Zur Allgemeinverfügung des Landkreis Barnim (vom 20. Januar 2022)

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Covid 19 Zahlen: Mit dem heutigen Freitag werden vom Robert-Koch-Institut bundesweit +140.160 Neuinfektionen innerhalb der letzten 24 Stunden gemeldet. Die 7-Tages Inzidenz liegt aktuell bundesweit bei 706,3. Für den Landkreis Barnim meldet das RKI heute Morgen einen Inzidenz-Wert von 904,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an 7 Tagen und +417 Personen haben sich innerhalb der letzten 24 Stunden mit dem Coronavirus infiziert, eine Personen ist innerhalb der letzten 24 Stunden im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung verstorben. Quelle: RKI, 21. Januar 2022 – 08:15 Uhr – Die Zahlen haben sich im Vergleich zur vergangenen Woche nahezu verdoppelt.

Im Landkreis Barnim wurde heute der höchste Wert seit Beginn der Pandemie gemessen! Der erste Corona-Fall im Landkreis Barnim wurde im Übrigen am 11. März 2020 ge­mel­det.

Verwendete Quellen: Landkreis Barnim

Schulen und Kindergärten melden einen teils besorgniserregenden Anstieg von Corona-Verdachtsfällen, bzw. von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern. Weit über 100 Schülerinnen und Schüler sind es zum Beispiel jeweils in der Bernauer Georg-Rollenhagen-Grundschule oder im Paulus-Praetorius-Gymnasium. In der Gemeinde Wandlitz ist man aufgrund der hohen Infektionslage gezwungen, die Kita „Rappelkiste“ ab dem heutigen Freitag komplett zu schließen.

Auch die Barnimer Busgesellschaft hat aktuell mit einem außergewöhnlich hohem Krankheitsstand zu kämpfen. Ebenfalls dem heutigen Freitag wird es im Bereich Bernau / Panketal nur noch einen Notfall-Fahrplan geben.

Als Folge der hohen Infektionszahlen kommt es zu immer mehr Quarantänefällen. Insbesondere Kinder sind hier vom Unterricht oder vom Kitabesuch ausgeschlossen und viele Eltern müssen nunmehr zu Hause bleiben, wenngleich es hier meist und zum Glück zu keinen schwereren Infektionsverläufen kommt und die Corona-Infektion sehr mild verläuft. Auch in Bernaus Corona-Testzentren herrscht Hochbetrieb und es kommt zum Teil zu längeren Wartezeiten. Neben den normalen Antigen-Schnelltests sind dieser Tage vor allem PCR Tests gefragt – auf Ergebnisse muss hier teils Tage gewartet werden.

Gut zu wissen: Nach jetzigem Stand steht jedem ein kostenfreier PCR-Test zu, der zuvor mit einem Antigen-Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Zahlen der Brandenburger Schulen vom heutigen Freitag

  • 512 positiv getestete Lehrkräfte
  • 793 Lehrkräfte in Quarantäne
  • 6.969 positiv getestete Schülerinnen und Schüler
  • 15.390 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 21. Januar 2022

 

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