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Straßenverkehrsbehörde Barnim – Terminpflicht teilweise aufgehoben

Samstag und Dienstagabend weiterhin mit Termin

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Ab kommenden Dienstag, den 26. April 2022, entfällt die Terminpflicht für den Besuch der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird zwar weiterhin empfohlen, ist jedoch nicht mehr verpflichtend, so der Landkreis in seiner Mitteilung. Lediglich für den Samstag und den Dienstagabend ab 18 Uhr, wird weiterhin ein vorheriger Termin benötigt. 

„Für die Anliegen in Kfz-Zulassungsstelle und in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen die Bürgerinnen und Bürger damit keinen verpflichtenden Termin mehr. Das gibt uns wieder mehr Flexibilität und wir werden es schaffen, mehr Anliegen zu bearbeiten“, informiert Marcel Kerlikofsky, Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim. „Im Gegenzug müssen wir wieder mit längeren Wartezeiten rechnen, da üblicherweise die meisten Personen zu Beginn und zum Ende der Sprechzeiten kommen.“

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In der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim werden jährlich mehr als 80.000 Anliegen von 50.000 Bürgerinnen und Bürger erledigt.

„Wir werden auch weiterhin Termine anbieten. Vor der Pandemie waren diese nur wenig nachgefragt, obwohl unsere Besucher sich dadurch die Wartezeit ersparen“, wirbt Kerlikofsky für die bequeme Möglichkeit der Voranmeldung. „Für den Samstag und für die späten Sprechzeiten am Dienstag nach 18 Uhr müssen sich die Antragstellenden weiterhin vorher einen Termin buchen. Das hat sich bewehrt.“

Termine können sich die Bürgerinnen und Bürger eigenständig unter www.barnim.de/kfz-fe buchen.

Beim Betreten ist weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen und es sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Öffnungszeiten und Infos auf der Homepage des LK Barnim.

Info des Landkreis Barnim.

 

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