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           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Verkehrshinweis: Unfall auf der A11 zwischen Wandlitz und Lanke (8. Mai, 17:35 Uhr) – Stau in und um Bernau
Wetter am Donnerstag: Überwiegend sonnig, gelegentlich ein paar Wolken bei bis zu 20 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Ho, ho, ho und einen schönen Sonntag in und um Bernau

Infos zum Wochenstart

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Viele Kinder werden am heutigen Morgen mit strahlenden Augen am Fenster gestanden haben. Seit dem frühen Morgen schneit es in Bernau und der Region.

Zwar ist der Wind bei etwa 0 Grad recht unangenehm, aber warm angezogen, sollten Schnee-Fans definitiv auf ihre Kosten kommen. Aller Voraussicht nach, soll es den ganzen Tag über schneien. 

Ansonsten hoffen wir, dass Euer Frühstückstisch reichhaltig gedeckt war und Ihr einen gemütlichen Start in den ersten Sonntag des neuen Jahres hattet. Von uns gibt es einige Infos und Hinweise für die kommende Woche. Leider wird das Thema „Corona“ auch zum Jahresanfang präsent bleiben.

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Am kommenden Dienstag treffen sich die Bundeskanzlerin sowie die Ministerinnen und Minister der Länder um über den weiteren Fortbestand des aktuellen Lockdowns zu beraten. Es ist davon auszugehen, dass dieser wohl bis Ende Januar fortgesetzt wird. Auch wenn Feiertagsbedingt die Corona-Zahlen momentan nur unzuverlässige Werte liefern, so ist von einem erheblichen Rückgang der Neuinfektionen nicht auszugehen. Ziel war es, die 7-Tages Inzidenz deutschlandweit auf einen Wert von unter 50 zu bekommen. Aktuell liegen wir bei erheblich weniger Tests in den letzten Tagen, bei etwa 116 im Bundesdurchschnitt.

Ab Montag, den 4. Januar 2021, dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien, findet in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr statt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“.

Ähnlich wie während des ersten Lockdowns im Frühjahr haben aber Kinder Anspruch auf Notbetreuung, deren beide Sorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sind, bei denen eine sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann und wenn diese Betreuung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist:

  • Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe sowie die Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Personen, die als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrerin oder Lehrer in der Notbetreuung arbeiten,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Beschäftigte bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Personen, die in der Rechtspflege, im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen tätig sind,
  • Beschäftigte der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • in der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft tätige Personen,
  • Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • Beschäftigte im Bereich der Medien (einschließlich Infrastruktur bis zur Zeitungszustellung),
  • Beschäftigte in der Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  • in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.

Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht dann auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.

Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen den Anspruch auf Notbetreuung und entscheiden darüber. Dies gilt sowohl für die Notbetreuung in Schule, als auch für die Notbetreuung im Hort. Die kreisangehörigen Kommunen können diese Aufgabe übernehmen.

Der Landkreis Barnim informiert ebenfalls ausführlich auf seiner Internetseite. Zudem steht hier ein Antragsformular ZUR BERECHTIGUNG EINER NOTBETREUUNG IN EINER KINDERTAGESEINRICHTUNG/HORT IM LANDKREIS BARNIM zur Verfügung.

Die Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 regelt die Notbetreuung ab dem 4. Januar 2021. Dies betrifft schulpflichtige Kinder der Klassenstufen 1 bis 4.

Das Team der Notbetreuung stellt schnellstmöglich den Bedarf fest und informiert sowohl die/den Antragsteller/in als auch die Träger der betreffenden Einrichtung bzw. die Kindertagespflegepersonen.

Ein Bürgertelefon „Notbetreuung“ ist von Montag bis Freitag (außer Feiertag) unter der Telefonnummer 03334 214-1200 eingerichtet und von 10 Uhr bis 16 Uhr besetzt.
Fragen können jederzeit an notbetreuung@kvbarnim.de – auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten – gerichtet werden.

Kontaktdaten für die Antragstellung per Post:
Jugendamt
Kita Notbetreuung
Landkreis Barnim
Am Markt 1
D-16225 Eberswalde

Stadt / Verwaltungen

Auch in der kommenden Woche belieben die Stadtverwaltungen in Bernau sowie im Landkreis Barnim weitestgehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine sind fast überall nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Auch die Bibliotheken der Stadt Bernau bleiben bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Sämtliche entliehenen Medien werden von uns vorerst bis zum  19. Januar verlängert. Nachfragen sind unter Telefon 03338 76 35 20 möglich.

Das Einwohnermeldeamt, die Kitaverwaltung und die Stadtkasse sind wie folgt erreichbar:

  • Einwohnermeldeamt: Telefon: 03338/365-258; E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de
  • Kitaverwaltung: Telefon: 03338/365-319 oder -326 ; E-Mail: kindertagesstaetten@bernau-bei-berlin.de
  • Stadtkasse: Telefon: 03338/365-233; E-Mail: stadtkasse@bernau-bei-berlin.de

Alle Informationen findet Ihr hier.

  • Wandlitz:  0333987 360-115 – gemeinde@wandlitz.de
  • Panketal: 030/94511-0 – poststelle@panketal.de
  • Biesenthal: 03337/4599-0 – info@amt-biesenthal-barnim.de

Geöffnete Geschäfte

    • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
    • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
    • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
    • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
    • Bau- und Gartenfachmärkte mit Zutritt nur für Kund*innen mit Gewerbenachweis,
    • landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
    • Tankstellen,
    • Tabakwarenhandel,
    • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
    • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Optiker und Hörgeräteakustiker,
    • Reinigungen und Waschsalons,
    • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
    • Abhol- und Lieferdienste.

Einige Ausnahmen gibt es allerdings. Bei OBI kann man zum Beispiel online bestellen und die Ware “to Go” abholen. Ebenfalls dürfen Handwerksbetriebe weiterhin in Baumärkten einkaufen.

Auch in der Bahnhofs-Passage haben einige Geschäfte geöffnet. So zum Beispiel Rossmann, der Zooladen, Fielmann, Brille 96, Burger King, Mäc Geiz oder das Bücher-Paradies. Auch der Markt in der Innenstadt findet wie gewohnt statt. (Dienstag, Donnerstag und Samstag)

Strom / Stadtwerke Bernau

Bitte denkt daran, Euren Zählerstand für Strom, Gas und Wasser selbst abzulesen. In diesem Jahr werden keine Zählerstände durch Mitarbeiter abgelesen. Vielmehr müssen die Zählerstände eigenständig übermittelt werden.

„Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Meldung der Zählerstände für unsere Vertriebskunden im Kundenportal“, sagt Sven Anders. Nach einer kurzen Registrierung kann jeder seine persönlichen Daten ändern, den Monatsabschlag anpassen, seinen Verbrauch vergleichen und seine Rechnungen einsehen. „Viele unserer Kunden nutzen diesen 24-Stunden-Service bereits. Auch die Zusendung der Rechnung per E-Mail – also weg vom Papier – ist möglich. Die persönliche Kundenberatung bleibt selbstverständlich erhalten, das Kundenportal ist eine zeitgemäße Ergänzung“, erklärt Sven Anders. Es ist unter www.stadtwerke-bernau.de/service erreichbar.

Weitere Meldewege

Ohne Registrierung können Verbraucher auch auf der Webseite den Online-Service nutzen und unter Angabe ihres Nachnamens und der Zählernummer Zählerstände melden. Darüber hinaus können Verbraucher ihre Zählerstände auch per E-Mail, telefonisch, per Fax oder per Post melden. Die Rücksendung der Ablesekarte ist wie immer kostenlos. Bei Fragen sind die Kundenberaterinnen und ‑berater der Stadtwerke telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 03338 61-399 und per E-Mail an kundencentrum@stadtwerke-bernau.de erreichbar.

„Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens bitten wir alle Kundinnen und Kunden, die angebotenen Alternativen zu nutzen“, appelliert Sven Anders. Besuche im Kundencentrum sind derzeit nicht möglich.

Recycling- und Wertstoffhöfe

Die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreis bleiben bis voraussichtlich 10. Januar 2021 geschlossen.

Betroffen sind die Höfe in Bernau, Eberswalde, Ahrensfelde, Althüttendorf, Wandlitz und Werneuchen. Eine Anlieferung von Abfällen/Wertstoffen ist in dieser Zeit nicht möglich. 

Preise und sonstige Infos

Mit dem 1. Januar ändert sich der gesenkte Mehrwertsteuersatz wieder auf 19%. Weiterhin dürfte es an den Tankstellen und bei Öl und Gas teuer werden. Grund ist die erhöhte CO2 Steuer. Weiterhin gibt es unter anderem hier Änderungen:

  • der Solidaritätsbeitrag fällt
  • der Mindestlohn in Deutschland steigt vorerst auf 9.50 Euro
  • der Regelsatz für Hartz IV steigt leicht
  • Krankschreibungen werden zukünftig digital an die Krankenkasse übermittelt
  • Strom wird etwas preiswerter
  • Homeoffice kann ab 2021 von der Steuer abgesetzt werden
  • Das Kindergeld steigt um wenige Euro – ebenfalls der Unterhalt
  • Einwegplastik soll in diesem Jahr nicht mehr erlaubt werden
  • Das Gesetzt zur Grundrente tritt in diesem Jahr in Kraft
  • Eine coronabedingte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist möglich
  • die Pendlerpauschale wird angehoben

Nützliche Links und weitere Informationen

Corona-Zahlen im Überblick

 

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