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Polizeimeldungen Barnim: Kein guter Tag für zwei Autofahrer

Meldungen der Polizei

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Bernau / Barnim: In den frühen Morgenstunden des 19. März 2026 kam es im Wandlitzer Ortsteil Basdorf zu einem Polizeieinsatz unter Anwendung von Zwangsmitteln.

Einer Streifenwagenbesatzung war in der Erikastraße der Fahrer eines VW aufgefallen, den die Beamten einer Kontrolle unterziehen wollten. Wie die Polizei informiert, ignorierte der Mann jedoch die Anhalteaufforderungen, stoppte das Fahrzeug abrupt und setzte seine Flucht zu Fuß fort.

Die anschließende Verfolgung führte auf ein Privatgrundstück, wo der Flüchtige versuchte, die Beamten durch das Erklimmen einer Gartenlaube abzuschütteln, was nach Angaben der Polizei nicht wirklich gelang. Da der Mann auch die mehrfache Androhung von Zwangsmitteln ignorierte, setzten die Polizisten schließlich ein Distanzelektroimpulsgerät (Taser) ein. Erst danach konnte der 44-jährige polnische Staatsbürger fixiert und festgenommen werden.

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Wie die anschließenden Ermittlungen ergaben, war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand zudem unter dem Einfluss verschiedener Medikamente. Nach einer medizinischen Begutachtung durch einen Arzt wurden entsprechende Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet.

Ahrensfelde: Zahlreiche Verstöße bei Verkehrskontrolle festgestellt

Am frühen Morgen des 19. März 2026 führten Polizeibeamte in der Ahrensfelder Dorfstraße eine Verkehrskontrolle durch, die für einen 36-jährigen Autofahrer weitreichende Konsequenzen nach sich zog. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Beamten zunächst fest, dass für den Wagen kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Das Fahrzeug war aufgrund dessen bereits zur Außerbetriebsetzung ausgeschrieben.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wies sich der Fahrer, der zugleich Halter des Pkw ist, mit einem montenegrinischen Führerschein aus. Da der Mann nach Angaben der Polizeimitteilung jedoch bereits seit über zwei Jahren in Deutschland wohnhaft ist, hätte das Dokument längst in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden müssen. Damit war die ausländische Fahrberechtigung im Inland nicht mehr gültig.

Zusätzlich ergab ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest ein positives Ergebnis, was den Verdacht erhärtete, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Verdachts auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt, sodass sich der Betroffene im Anschluss um eine alternative Mitfahrgelegenheit kümmern musste.

Unsere Quellen: Polizeidirektion Ost.

 

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