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Bernau: Parkgebühren, Mülleimer und Toiletten am Liepnitzsee?

Antrag an die SVV

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Der Liepnitzsee mit seinem Wald drumherum, zählt zweifelsohne zu einem der schönsten Ausflugsgebiete unserer Region.

Gerade an den Wochenenden tummeln sich hier tausende Besucherinnen und Besucher im Wald und am Wasser und nutzen jede erdenkliche Parkmöglichkeit in der Umgebung. Für die Natur ist dies allerdings mit jede Menge Strapazen verbunden. Uferbereiche werden zertrampelt, wilde Badestellen errichtet, Waldwege zugeparkt, Müll liegen gelassen, Lagerfeuer entfacht und die Notdurft wird in der Natur hinterlassen. Von schonender Nutzung des Gebietes kann hier mitunter kaum mehr die Rede sein.

Nach den Wünschen und Vorstellungen von Bündnis90-Grüne – Bernau, soll sich die bisherige Situation schnellstmöglich ändern. Mit einem Antrag an die kommende Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2021 in Bernau, soll eine „Benutzungsordnung“ durch die Stadt Bernau  erlassen werden.

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Diese beinhaltet unter anderem eine Parkraumbewirtschaftung mit deren Einnahmen der Liepnitzseewald besser geschützt werden soll. So sollen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bernau unter anderem Papierkörbe, Hundekotbehälter sowie ökologisch unbedenkliche Toilettenanlagen aufgestellt werden. Umweltunschädliche Badestellen will man markieren und mit zahlreichen Hinweisschildern soll auf die örtlichen Gegebenheiten und Regeln hingewiesen werden.

Um entsprechenden Nachdruck zu verleihen, soll das Gebiet zudem regelmäßig – auch in den Abendstunden, durch zuständige Ordnungsbehörden bestreift werden. Ob und wie die geforderten Maßnahmen umgesetzt werden, entscheiden die Bernauer Stadtverordneten in ihrer kommenden Sitzung.

Für die Parkraumbewirtschaftung sieht es allerdings schon jetzt nicht so gut aus.

In einer zum Antrag gehörenden Stellungnahme der Bernauer Verwaltung spricht man sich gegen eine Parkraumbewirtschaftung aus. Zum einen wird diese nicht als geeignetes Instrumentarium gesehen um ordnungswidriges Parken zu unterbinden und zum anderen können Parkgebühren nur zweckgebunden für die Parkraumbewirtschaftung verwendet werden. Somit dürfen von den eingenommenen Parkgebühren zum Beispiel keine Toiletten am See aufgestellt oder betrieben werden.

Hinzu kommt, dass der Parkbereich an der B273 sich nicht in der Trägerschaft der Stadt befindet, sondern vielmehr beim Bund.

Der Liepnitzsee sowie die dazugehörige Insel gehören dem Land Berlin. Der umliegende Wald gehört zu 2/3 zum Gebiet der Stadt Bernau bei Berlin. Ebenso das Waldbad Liepnitzsee.

Hier könnt Ihr Euch den Antrag sowie die Stellungnahmen durchlesen.

Fotos: Bernau LIVE

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