Bernau: Neue Windräder in Barnims Wäldern?
Vor kurzem hat der Bundestag in einer Neuregelung beschlossen, dass Länder den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wäldern und Wohngebieten in einer etwaigen Bauordnung selbst festlegen können.
Zudem soll die Errichtung solcher Anlagen in Waldgebieten grundsätzlich erlaubt werden. Bisher dürften Windräder bis zu 700 Metern an Wohngebiete herangebaut werden. Für viele Anwohner eine Belastung.
Nun hat die Unabhängige Fraktion in einer Fraktionsvorlage folgendes vorgelegt:
1. Die Stadt Bernau, als vom Windkraftanlagenbau betroffene Gemeinde, fordert den Landtag und die Landesregierung auf, von der Regelung des § 249 Abs. 3 BauGB Gebrauch zu machen und die Brandenburgische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einzuhalten haben (10-H-Abstandsregel).
2. Zugleich spricht sich die Stadt Bernau gegen die Ausweisung von Wald- und Naturschutzgebieten als Windeignungsgebiete aus.
Wir sind dafür!
Begründung und Einzelheiten findet Ihr hier: http://tinyurl.com/ncscut8
Foto: Bernau LIVE