
Bernau / Barnim: Mit der wachsenden Verbreitung von Fahrrädern und E-Bikes im Landkreis Barnim rückt das Thema Verkehrssicherheit für Radfahrende verstärkt in den Fokus.
Ihre Rolle als „schwache Verkehrsteilnehmer“ – ohne schützende Karosserie unterwegs – bedingt eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung im Falle eines Unfalls. Diesem Umstand trägt die Verkehrsunfallkommission (VUK) des Landkreises Barnim Rechnung, indem sie die Sensibilisierung im Radverkehr zu einem zentralen Pfeiler ihrer präventiven Maßnahmen erklärt und für Rücksicht und Regelbewusstsein wirbt.
Laut dem Zweirad-Industrie-Verband verfügen deutsche Haushalte über mehr als 84 Millionen Fahrräder, darunter rund 11 Millionen E-Bikes. Im Jahr 2023 überstiegen die Verkaufszahlen von E-Bikes erstmals die von herkömmlichen Fahrrädern – eine Entwicklung, die sich voraussichtlich fortsetzen wird.
Unfälle mit Radfahrenden enden häufig mit Personenschäden. Als sogenannte „schwache Verkehrsteilnehmer“ sind sie ohne jeglichen Aufprallschutz, insbesondere im innerstädtischen Verkehr, akut gefährdet.
Überblick des Unfallgeschehens Radfahrende im Landkreis (ohne Stadt Eberswalde):
Jahr | Verkehrsunfälle | Verkehrsunfälle mit Personenschaden |
verletzte Personen |
2022 | 211 | 156 | 161 |
2023 | 205 | 147 | 157 |
2024 | 192 | 159 | 170 |
Obwohl die Gesamtunfallzahl mit Fahrradbeteiligung im Vergleich zum Vorjahr leicht von 205 auf 192 gesunken ist, hat die Schwere der Unfälle insgesamt zugenommen. Im Rahmen ihrer Analyse stellten die Mitglieder der VUK fest, dass eine Vielzahl der Verkehrsunfälle von Radfahrenden mitverursacht wird. Regelmäßig verstoßen dabei sowohl Radfahrende als auch Nutzer von E-Scootern gegen das Rechtsfahrgebot oder nutzen nicht freigegebene Verkehrsflächen, so der Landkreis in seiner Mitteilung.
Die Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig, wann Radfahrende den Radweg nutzen müssen, wann diese auf dem Gehweg fahren dürfen und wann die Straße zu befahren ist.
Rechtsfahrgebot
Grundsätzlich müssen Radfahrende und E-Scooter-Fahrende das Rechtsfahrgebot beachten – und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen und Schutzstreifen.
Gibt es für Radfahrende keine eigenen Verkehrsflächen, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Eine Ausnahme bilden Kinder:
- Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
- Kinder von 8 bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren.
- Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten.
Für E-Scooter-Fahrende ist die Nutzung des Gehweges grundsätzlich tabu.
Übersicht der Verkehrsflächen
Die Radwegebenutzungspflicht ist ein häufig diskutiertes Thema. Diese Pflicht ergibt sich aus der Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Bei diesen Zeichen dürfen Radfahrende die Fahrbahn nicht benutzen. Besonders bedeutend wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.
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Verkehrszeichen 237
Dieses Verkehrszeichen schreibt vor, dass Rad- und E-Scooter-Fahrende diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen weder betreten noch befahren dürfen. |
Verkehrszeichen 240
Bei diesem Verkehrszeichen handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Radfahrende, E-Scooter-Nutzende und Fußgänger müssen den Weg nutzen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind zwingend |
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Verkehrszeichen 241
Bei einem getrennten Geh- und Radweg sind die Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrende klar voneinander getrennt. Radfahrende und E-Scooter-Nutzende müssen auf dem Radweg fahren. Fußgänger dürfen den Radweg nicht benutzen. Gleiches gilt umgekehrt. |
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Gehweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
Ist ein Gehweg durch das Zusatzzeichen 1022-10 für Radfahrer freigegeben, kann der Gehweg durch Radfahrende genutzt werden. Grundsätzlich steht es Radfahrenden jedoch frei, weiterhin die Straße zu nutzen. Bei Nutzung des Gehweges müssen Radfahrende auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen, sodass diese weder gefährdet noch behindert werden. Für E-Scooter-Fahrende ist der Gehweg jedoch weiterhin tabu. Sie müssen auf der Straße fahren. |
Unfallhäufungen
Besonders auffällig ist der Bereich Zepernicker Chaussee/Krokusstraße in Bernau bei Berlin.
Dort kam es im letzten Jahr zu sechs Unfällen – fünf davon ausgelöst durch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot oder die Gehweg-Nutzung. Hier ereigneten sich im vergangenen Jahr sechs Unfälle, von denen fünf durch den Verstoß von Radfahrenden gegen das Rechtsfahrgebot bzw. durch die verbotswidrige Nutzung des E-Scooters auf dem Gehweg begünstigt wurden.
Die Verkehrsunfallkommission gibt zu bedenken, dass jeder mit Fair Play, gegenseitiger Rücksichtnahme und der Einhaltung der oben erläuterten Verkehrsregeln seinen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Akzeptanz des Fahrrades und des Elektrokleinstfahrzeuges als gleichrangiges Verkehrsmittel leisten kann und wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine unfallfreie Fahrt.
Genutzte Quelle: Landkreis Barnim. Verkehrsgrafiken LK Barnim.
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