Bernau: Mieter müssen keine Maklergebühren mehr zahlen –
Habt Ihr zur Wohnungssuche keinen Makler beauftragt, so gilt ab heute der Grundsatz des Bestellerprinzips. „Wer bestellt, der bezahlt“.
Demnach dürfen Makler ab heute keine Maklerprovision für Mietwohnungen verlangen.
Ist z.B. ein Makler vom Vermieter beauftragt, so muss dieser ihn auch bezahlen. Bislang galt eine Maklerprovision von zwei Monatskaltmieten als üblich.
Foto: Mattheck Moers – (CC BY 2.0)
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