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Morgen ist „Herrentag“ – Vorsicht mit dem Rad im Straßenverkehr

Herrentag – Feiern ja, Fahrrad nein!

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Barnimer Zulassungs- und Fahrzeugbehörde warnt vor Folgen

Bernau (Barnim): An Herrentag lassen sich Jahr für Jahr viele angetrunkene Männer beobachten, die auf ihren blumengeschmückten Fahrrädern durch die Gegend radeln. „Was viele dabei unterschätzen, wer unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen“, warnt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Zulassungs- und Fahrzeugbehörde vor den weitreichenden Konsequenzen.

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Trunkenheit im Verkehr und damit eine Straftat liegt bereits dann vor, wenn man mit dem Fahrrad fährt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr erreicht. Die Verurteilung erfolgt unabhängig davon, ob man eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. In der Mehrzahl der Fälle verhängt der Richter eine Geldstrafe, weiterhin werden 2 Punkte in das Fahreignungsregister für 5 Jahre eingetragen. „Hat der Radfahrer sogar einen Unfall verursacht, so kann schon die 0,3- Promillegrenze ausschlaggebend sein“, so Kerlikofsky weiter.

Aber auch ohne Verkehrsunfall droht Ärger. Dann nämlich, wenn Polizisten bei einem angehaltenem Radler Alkoholgeruch wahrnehmen. Dieser muss dann nach einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle meist noch ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Anschließend befassen sich die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mit dem Fall.

Ab 1,6 Promille erhält der Betroffene die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Hierbei wird überprüft, ob zukünftig mit der Gefahr gerechnet werden muss, dass wieder ein Fahrrad oder auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wird. Wird ein Gutachten mit negativer Prognose oder gar kein Gutachten vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrrad, Mofa, Krankenfahrstuhl, Pferdefuhrwerk) verboten. Der Betroffene ist dann Fußgänger und auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen.

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Wie akut das Problem von Fahren unter Alkoholeinfluss ist, zeigt auch ein Blick in die Statistik. Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Land Brandenburg 445 Straßenverkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol, davon waren 123 mit dem Fahrrad. Allein im Landkreis Barnim waren 80 alkoholbedingte Verkehrsunfälle zu registrieren.

Info via Landkreis Barnim

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