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Inzidenz-Notbremse im Landkreis Barnim ab heute aufgehoben

Mit Infos des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Nachdem der Landkreis Barnim Ende März die Corona-Inzidenz-Notbremse zog und zusätzliche Einschränkungen anordnete, so sind diese nunmehr ab heute wieder aufgehoben.

Grund für die amtliche Anordnung zum 29. März 2021, war ein Inzidenz-Wert von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Wenngleich auch nur knapp, so wurde der Richtwert in den letzten Tagen unterschritten. Mit heutigem Stand liegen wir bei 95 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen.

Mit dem Wegfall der „Notbremse“ dürfen zum Beispiel Geschäfte, Museen oder Bibliotheken theoretisch wieder öffnen. Zudem sind private Zusammenkünfte wieder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt mit jedoch höchstens fünf Personen, gestattet (wobei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben). Sport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich.

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Inwiefern Geschäfte auf die wiedererlangten Möglichkeiten reagieren, bleibt abzuwarten. So wie sich die Lage aktuell darstellt, könnte es erneut zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Insofern ist hier eine spontane zeitbedingte Öffnung mit allerhand Risiko verbunden.

Weiterhin bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung entscheiden wird, etwaige Corona-Eindämmungsmaßnahmen anzuwenden, bzw. umzusetzen. Aktuell wird beraten, ob sich die Möglichkeit bietet, ein bundeseinheitliches Konzept zu beschließen.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie alle weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin ernst zu nehmen. Nur so wird es gelingen, unser gewohntes und normales Leben zurückzugewinnen“, appelliert Landrat Daniel Kurth an die Barnimer.

Weiterhin gilt die Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV)

vom 6. März 2021
(GVBl.II/21, [Nr. 24])

zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. April 2021

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

Infos: https://covid19.barnim.de/

 

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