Die CDU Bernau will die Kinderspielplatzsatzung anpassen
Bernau: Wie die CDU Bernau mitteilt, wollen sich die Christdemokraten für die Errichtung zukünftiger Spielplätze, bzw. für die Erhöhung der Mindestgröße von Spielflächen und Gemeinschaftsanlagen in neuen Wohngebieten stark machen. Hierzu wollen sie zur kommenden Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Antrag einreichen.
In der Begründung heisst es:
„Die städtebauliche Entwicklung unserer Stadt ist von der Ausweisung neuer, zusätzlicher Baugebiete gekennzeichnet. Im innerstädtischen Bereich ist der Geschosswohnungsbau zunehmend wieder von Belang. Während dessen ist in den Ortsteilen sowie in den Randgebieten Bernaus eher eine Siedlungsstruktur mit Einfamilienhausbebauung prägend. Geschosswohnungsbau ist dort seltener anzutreffen. Die Grundstücksgrößen in solchen Wohngebieten liegen auch wegen der inzwischen gestiegenen Grundstückspreise häufig zwischen etwas mehr als 400 qm und bis zu 600 qm. Die Aufenthaltsqualität für Kleinkinder, Schüler und Jugendliche im öffentlichen Raum gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Aus unserer Sicht ist es notwendig, die Frage, in welchem Maße die Stadt bei der Schaffung von Bauplanungsrecht Investoren und Flächeneigentümer an den Kosten der Schaffung von sozialer Infrastruktur beteiligt, neu zu diskutieren. Dies gilt mit Blick auf den angestrebten Zuzug junger Familien mit Kindern insbesondere für Kinderspielplätze und Spielflächen als Gemeinschaftsanlagen.
Aufgrund der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen neuen Brandenburgischen Bauordnung ist eine Überarbeitung der Kinderspielplatzsatzung (KSpS) vom 1. Dezember 2005 bereits deshalb angezeigt, weil bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen die durch die Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 87 festgesetzten Kinderspielplätze auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, hergestellt werden müssen. Vordem galt diese Verpflichtung erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen angezeigt.
Wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden, kann die Situation eintreten, dass zwar binnen kürzester Zeit Grundstücke für den Neubau von 60 oder mehr Einfamilienhäusern ggf. sogar mit Einliegerwohnungen ausgewiesen werden, aber nach der bisherigen Satzungslage keine Verpflichtung aus der Kinderspielplatzsatzung für die Errichtung eines Spielplatzes erwächst. Dem gegenüber sind Investoren im Geschosswohnungsbau bereits bei einer deutlich geringeren Zahl von Wohnungseinheiten verpflichtet, einen Spielplatz zu errichten. Vergleichsweise ist bei der Schaffung von 60 Wohneinheiten eine Spielfläche in einer Größe von mehr als 250 qm vorzusehen. Hier sollte geprüft werden, ob zusammenhängende Bebauungsplangebiete auch so gestellt werden können, dass entsprechende Spielflächen verpflichtend sind. Dies schafft auch für Investoren Klarheit und Planungssicherheit. Für die zukünftigen Bewohner steigt die Attraktivität des Wohnumfeldes.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Ergebnisse der Spielleitplanung der Stadt Bernau bei Berlin in der Fassung vom März 2015 sollte bei der anstehenden Anpassung der Kinderspielplatzsatzung auch geprüft werden, ob die in den §§ 3 und 4 enthaltenen Vorgaben zur Größe und Lage der Spielplätze noch mit den aktuellen Erkenntnissen und Empfehlungen zur städtebaulichen Entwicklung von Spielplätzen und Spielflächen im Einklang stehen. Insbesondere sollten die Empfehlungen aus Ziffer 1.5 der Spielleitplanung (Seiten 11 ff.), die veränderte Mindestgrößen erkennen lassen, aufgegriffen werden.
Bei der Überarbeitung der Satzung sollte zudem eine Regelung aufgenommen werden, die es der Stadt Bernau bei Berlin ermöglicht, im Einzelfall auch einen Kinderspielplatzablösevertrag abzuschließen, und die dafür vorzusehenden Ablösebeträge festlegt. Dies erscheint gerade in Fällen, bei denen aufgrund der Lage des Baugrundstücks nur vorhandene Spielplätze oder –flächen erweitert oder modernisiert werden können, sinnvoll. Damit wird auch gewährleistet, dass die Empfehlungen der Spielleitplanung umgesetzt werden.“
Info via CDU Bernau.