
Bernau / Barnim: Der massive Wintereinbruch am Wochenende hat Bernau und unsere Region in eine Winterlandschaft verwandelt – und die Einsatzkräfte des Bernauer Bauhofs auf den Plan gerufen.
Seit dem 3. Januar sind die Räumfahrzeuge beinahe ununterbrochen auf Achse, um die Verkehrssicherheit im Bernauer Stadtgebiet zu garantieren. Auch angesichts der teils hitzigen Debatten um beräumte Wege und Straßen informiert die Stadtverwaltung, wie der Winterdienst im Detail organisiert ist und welche Prioritäten bei der Räumung gesetzt werden.
Um die enormen Schneemengen und die drohende Glätte zu bewältigen, arbeitet das gesamte Team mittlerweile in einem straff organisierten Zwei-Schicht-System. Die Herausforderung ist groß: Insgesamt müssen rund 180 Kilometer Straße sowie etwa 40 000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Haltestellen, Parks und öffentliche Plätze geräumt und gestreut werden, so die Stadt Bernau.
Damit die Arbeit auf den verschiedenen Untergründen reibungslos funktioniert, wurde nahezu der gesamte Fuhrpark technisch aufgerüstet. Vom schweren Traktor für die Hauptstraßen bis zum wendigen Multicar für schmale Gehwege ist jedes verfügbare Fahrzeug im Einsatz, um den winterlichen Bedingungen zu trotzen und die Stadt befahrbar zu halten.
Der Betriebshof der Stadtverwaltung ist in der Woche im 2-Schichtbetrieb von 4 Uhr morgens bis 13 Uhr und von 13 Uhr bis gegebenenfalls 22 Uhr im Einsatz. „Je nach Witterungslage ziehen die Kräfte bis in die späten Abendstunden durch“, erklärt Infrastrukturamtsleiter Jürgen Brinckmann. An den Wochenenden ist jeweils eine Schicht mit jeweils zehn Mitarbeitenden ab 6 Uhr morgens im Dienst und befreit die Straßen und Wege vom Schnee. Dabei arbeiten die Mitarbeitenden sowie die zusätzlich beauftragten Firmen die Straßen und Plätze nach Dringlichkeitsstufe ab. Je nach Verkehrsbedeutung werden die Straßen geräumt, wobei die Hauptstraßen prioritär geräumt werden und erst anschließend die Anliegerstraßen. Dabei ist die Stadt Bernau lediglich für die Räumung der kommunalen Straßen zuständig. Die Landesstraßen werden seitens Landesbetrieb Straßenwesen winterdienstlich betreut. Der städtische Bauhof streut entsprechend der Beschlusslage der Stadtverordneten ausschließlich ein Sand-Kiesgemisch. „Damit stumpfen wir die Gehwege und Straßen ab. Salz kommt in Bernau nur im Falle einer Blitzeisgefahrenlage zum Einsatz“, erklärt der Leiter des Infrastrukturamtes.
Stadt Bernau schaltet kostenlose Hotline
Trotz Volleinsatz des Bauhofs lässt sich bei anhaltendem Schneefall nicht jede Flocke sofort bändigen. Um schnell auf Gefahrenstellen reagieren zu können, setzt die Stadtverwaltung auf die Mithilfe der Bevölkerung: Über eine kostenlose Winterdienst-Hotline können Bürger direkt Feedback geben oder auf problematische Stellen hinweisen.
Unter der Rufnummer 0800/555 333 5 (erreichbar Montag bis Samstag, 8 bis 18 Uhr) nimmt die Verwaltung Hinweise entgegen. „Viele Meldungen helfen uns bei der täglichen Arbeit, da wir schlicht nicht überall gleichzeitig ein Auge haben können“, erklärt Infrastrukturamtsleiter Jürgen Brinckmann. Der Vorteil für die Bürger: Durch den direkten Kanal können Anliegen zügig sortiert, Vor-Ort-Kontrollen zeitnah durchgeführt und Rückfragen ohne bürokratische Umwege beantwortet werden.
Geduld bei Dauerfrost und Neuschnee
Trotz der verbesserten Kommunikation dämpft das Amt jedoch zu hohe Erwartungen an eine sofortige Bereinigung jeder Nebenstraße. Brinckmann stellt klar: „Die Hotline bedeutet nicht, dass jedes Problem augenblicklich behoben werden kann.“ Besonders bei anhaltenden Niederschlägen stoße auch der bestorganisierte Winterdienst an Kapazitätsgrenzen. In solchen Phasen liege die Priorität zunächst auf der Sicherung der Hauptverkehrswege und Gefahrenpunkte, bevor nachrangige Flächen geräumt werden können.
Schippe raus: Das müssen Anlieger bei Schnee und Glätte beachten
Wenn Frau Holle die Region in Weiß hüllt, sind nicht nur die Räumfahrzeuge der Stadt gefordert. Das städtische Ordnungsamt erinnert daran, dass auch die Grundstückseigentümer in der Pflicht stehen. Für die Sicherheit der Fußgänger gelten klare Regeln, wann und wie Gehwege geräumt werden müssen.
Wie breit muss die Bahn sein?
Die Faustregel lautet: Ein Gehweg muss in einer für Fußgänger „erforderlichen Breite“ passierbar sein. Dabei kommt es auf die Lage an. In belebten Zonen, wie in Bahnhofsnähe, ist deutlich mehr Platz zum Ausweichen nötig als in einer ruhigen Wohnstraße. Falls vor dem Grundstück kein befestigter Gehweg existiert, muss laut Satzung ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Laufweg freigehalten werden.
Einsatzzeiten für Anlieger
Schnee und Eis müssen nicht rund um die Uhr, aber innerhalb fester Zeitfenster beseitigt werden:
- Tagsüber: Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss bei Schneefall oder Glättebildung unverzüglich gehandelt werden.
- Über Nacht: Wer abends nach 20:00 Uhr von Neuschnee überrascht wird, muss am nächsten Morgen ran.
- Werktags muss die Reinigung bis 7:00 Uhr erledigt sein, an Sonn- und Feiertagen lässt die Stadt den Bürgern bis 9:00 Uhr Zeit.
Streuen, aber richtig
Bei Glätte ist Schnelligkeit gefragt, um Unfälle zu vermeiden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass hierfür abstumpfende Stoffe (wie Sand oder Granulat) zu verwenden sind, um die Griffigkeit des Untergrunds wiederherzustellen.
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