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Bauarbeiten am Funkmast in Schönow dürfen fortgeführt werden

Betreiber besteht auf jetzigen Standort

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Schönow: Bereits mehrere Male berichteten wir über die Errichtung eines 35 Meter hohen Funkmastes auf dem Gelände des Sportvereins Rot-Weiß Schönow.

Bis vor wenigen Tagen ruhten die stillgelegten Arbeiten, doch nun ist wieder Bewegung in die Baustelle- und damit auch in die Angelegenheit gekommen.

Am gestrigen Dienstag traf sich der Schönower Ortsbeirat zu seiner monatlichen Sitzung und ganz oben auf der Agenda stand natürlich der Funkmast. Aus diesem Grund sagte auch Bernaus Bürgermeister André Stahl spontan seine Anwesenheit zu und brachte uns sowie die Anwesenden auf den neuesten Stand der Dinge.

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Rückblick: Am 12. März 2021 begannen Bauarbeiter mit der Vorbereitung zur Errichtung eines 35 Meter hohen Funkmastes auf dem Sportplatz in Schönow. Diese Arbeiten fanden, nach Angaben des ansässigen Vereins und des Ortsbeirates, ohne das Wissen des Sportvereins sowie des Ortsbeirates statt und sorgten im Anschluss für mächtig Ärger im sonst so ruhigen Schönow.

Am 24. März stellte sich Bürgermeister André Stahl dem Ärger der ca. 60 Anwohner*innen auf einer Sondersitzung des Ortsbeirates und versprach die Angelegenheit zu prüfen. Link zum Beitrag

Noch vor der damaligen Versammlung sprach die Stadt Bernau dem Betreiber ein vorläufiges Verbot zur Errichtung des Funkmastes aus, wogegen dieser wiederum eine einstweilige Verfügung erwirkte. Die Stadt Bernau erhob wiederum hiergegen Einspruch beim Landgericht. Dies entschied am 23. Juli, dass der Betreiber seine Anlage bauen dürfte, bzw. lehnte den Einspruch der Stadt Bernau ab.

Ortsbeirat SchoenowBernaus Bürgermeister André Stahl und Ortsvorsteher Sven Grosche bei der Ortsbeiratssitzung am 03.08.21

Der Betreiber nahm nun also die Schaufel in die Hand und damit die Baustelle wieder in Betrieb. In der Zwischenzeit versuchte die Verwaltung mit dem Betreiber ins Gespräch zu kommen um einen alternativen Standort ins Spiel zu bringen. Dieser lehnte jedoch konsequent jede Bemühung ab und beharrte auf den jetzigen und bereits zuvor vertraglich vereinbarten Standort.

Bürgermeister André Stahl erklärte auf der gestrigen Ortsbeiratssitzung das weitere Vorgehen der Stadt. Bei der Prüfung der Angelegenheit, bzw. des damals geschlossenen Vertrages ist tatsächlich ein Formfehler aufgetaucht. So wurde der Mietvertrag seitens der Stadt Bernau und dem Betreiber, der Telefónica S.A., nur durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung geprüft und unterzeichnet.

Der Vertrag ist allerdings sehr umfangreich und überschreitet eine Mietzeit von 15 Jahren. So muss bei einem Vertragsabschluss in dieser Größenordnung sowohl der Hauptausschuss der Stadt mitentscheiden und zudem eine dritte Person der Verwaltung den Vertrag prüfen und unterschreiben. Dies sieht laut Stahl zumindest die Kommunalverfassung vor. Der geschlossene Mietvertrag ist seiner Meinung nach somit ungültig.

Im weiteren Verlauf wird die Stadt Bernau nun beim Landgericht eine Räumungsklage einreichen, welche bei einer positiven Entscheidung des Gerichtes, den kompletten Rückbau des Funkmastes nach sich ziehen würde. Bürgermeister André Stahl gab jedoch zu bedenken, dass die Entscheidung des Landgerichtes gut 1,5 Jahre dauern kann und der Mast bis dahin steht. Ob man dann den Rückbau auch durchsetzen möchte, obliegt der Entscheidung der Schönower*innen. Denn bereits auf der gestrigen Sitzung gaben einige Ortsbeiratsmitglieder zu Bedenken, dass bei einem Rückbau des Mastes der Ort vom Funknetz in teilen abgeschnitten wäre.

Die Verträge an den bisherigen Standorten, dies betrifft das Gelände des IFN Schönow und den Gebäuden der WoBau, wurden nicht weiter verlängert und stehen somit auch nicht mehr zur Verfügung.

Zudem gibt es inzwischen eine weitere Anfrage für die Errichtung eines zusätzlichen Funkmastes im Ortsteil Schönow. Die Thematik wird wohl allen Schönower*innen weiterhin begleiten.

 

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