Land Brandenburg bringt Reform der Bauordnung auf den Weg
Reform der Bauordnung

Bernau / Land Brandenburg: Mit einer umfassenden Reform der Bauordnung reagiert die brandenburgische Landesregierung auf den schleppenden Wohnungsbau.
Der am gestrigen Dienstag (16.12.2025) verabschiedete Kabinettsentwurf setzt auf das Prinzip „schneller, einfacher, günstiger“. Neben digitalen Genehmigungsverfahren steht die Stärkung der Eigenverantwortung von Planern und Architekten im Fokus.
Durch erweiterte Entscheidungsspielräume und weniger starre Vorgaben sollen Anreize für kosteneffizientes Bauen geschaffen werden, ohne dabei ökologische Standards aus den Augen zu verlieren. Zu den Neuerungen gehören unter anderem eine digitale Bauantragsstellung, weniger bürokratische Auflagen oder eine größere Handlungsfreiheit und Verantwortung für Planer.
Bauminister Detlef Tabbert: „Mit der neuen Bauordnung schaffen wir die Grundlage für pragmatisches, innovatives und bezahlbares Bauen in Brandenburg – und zwar bürokratiearm. Durch verbindliche Fristen, mehr Verantwortung für Planerinnen und Planer und digitale Verfahren sorgen wir fürTempo am Bau. Damit stoßen wir einen kräftigen Modernisierungsschub für unsere Städte und Gemeinden an und helfen, dringend benötigten Wohnraum schneller und günstiger zu schaffen.“
Die wichtigsten Neuerungen, die von der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden, und ihre Bedeutung:
Verbindlich schneller mit neuen Fristen
- Die Bearbeitungsfristen werden neu geregelt. Die Straffung der Verfahrensregelungen und die Konkretisierung der Fristen tragen zu einer strukturierteren und schnelleren Behandlung der Bauanträge bei. Die Prüfung, ob der Bauantrag vollständig ist, hat unter Einschluss der beteiligten Fachbehörden und Stellen binnen vier Wochen zu erfolgen. Bei Unvollständigkeit oder Mängeln gibt es nur eine einmalige Nachforderung in angemessener Frist. Die Fachbehörden haben in der Regel einen Monat Zeit, sich zu einem Vorhaben zu äußern. Melden sie sich in dieser Frist nicht, gilt: Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.
- Bauanträge sollen künftig nur noch digital eingereicht werden. Die Abläufe werden somit transparenter und effizienter.
- Durch die Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben, die Einführung des neuen Genehmigungsfreistellungsverfahrens und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sollen Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden entlastet werden.
Geringere Kosten und mehr Freiheit beim Bauen
- Planerinnen und Planer erhalten mehr Spielraum bei neuen Wohnformen, beim Bauen im Bestand und bei nachhaltigen Technologien. Durch Erleichterungen bei den Anforderungen an Spielplätze, KFZ-Stellplätze und Abstellräume für Wohnnutzungen können Baukosten reduziert werden.
Entlastung für Kommunen und Verwaltung
- Das neue Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt der Gemeinde, bei bestimmten Vorhaben zu erklären, dass auf ein Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden kann, wenn das Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht.
- Durch eine neue Verordnungsermächtigung wird ein finanzieller Ausgleich für mögliche Mehrbelastungen der Kommunen ermöglicht.
Nachhaltig und innovativ
- Die BbgBO setzt im Rahmen der Zulassung von Abweichungen Impulse für Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Durch die Anhebung des Schwellenwertes kann sichergestellt werden, dass eine Vielzahl von Ladeinfrastrukturvorhaben verfahrensfrei und somit beschleunigt umgesetzt werden kann. Das treibt den Hochlauf der Elektromobilität voran und unterstützt die Transformation zu einer klimafreundlichen Mobilität in Deutschland.
Minister Tabbert betonte: „Mit der neuen Bauordnung tragen wir dazu bei, Verfahren zu beschleunigen, das Bauen und das Umbauen im Bestand zu erleichtern und Baukosten zu senken. Die Novelle macht Planen und Bauen in Brandenburg moderner, effizienter und attraktiver – für Kommunen, Wirtschaft und die Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.“
Unsere genutzte Quelle: Staatskanzlei Brandenburg.
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