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Altanschließer: Der WAV Panke/Finow beginnt mit der Rückzahlung

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– Altanschließerbeiträge –

Bernau: Wie der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (WAV) mitteilt, habe man am gestrigen Mittwoch mit der Rückzahlung der Altanschließerbeiträge begonnen.

Die Rückabwicklung erfolgt zunächst für die nicht bestandskräftigen Abwasserbeitragsbescheide, für welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.11.2015 festgestellt hat, dass die Erhebung von Anschlussbeiträgen für sogenannte alterschlossene Grundstücke in Brandenburg gegen Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.

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Nachdem zuletzt widersprüchliche Darstellungen in der Presse und der Öffentlichkeit für Verwirrung gesorgt haben, stellen wir zugleich klar, dass eine darüber hinausgehende Rückzahlung auch der bestandskräftigen Altanschließerbeiträge zwar zunächst aufgeschoben, aber – vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht – unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Verbandsgebiet weiterhin durch den WAV für das Jahr 2017 beabsichtigt ist.

Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb der Sprechzeiten beantwortet. Gesprächs- und Besuchertermine sind nach vorheriger Vereinbarung wie bisher auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Alle Infos mit Kontaktdaten und Sprechzeiten zum WAV findet Ihr hier: http://www.wav-panke-finow.org/

Infos via WAV Panke/Finow – Foto:

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