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Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Grenze zu Polen soeben geschlossen – Berlin macht Kneipen und Bars dicht

Aktuelle Infos zur Nacht

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): In diesen Minuten wurde die Grenze zu Polen für alle Ausländer geschlossen und Berlin macht aktuell Kneipen und Bars dicht.

Am heutigen Samstag bildeten sich noch einmal teils lange Staus in Richtung Polen. Bereits am frühen Samstagmorgen herrschte reger Einreiseverkehr in das Nachbarland. Tausende Menschen wollten noch einmal shoppen, tanken oder sich mit Zigaretten versorgen.

Erst zum Abend beruhigte sich der Grenzverkehr bevor vor wenigen Minuten die Grenze zu Polen geschlossen wurde. Bereits gegen 22 Uhr begannen Bauarbeiter damit, Sandberge auf der polnischen Seite aufzuschütten. Wie unser Kollege vor Ort berichtete, dienen diese zur Einengung der Fahrspuren.

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Am Freitagabend hat Polens Premierminister Mateusz Morawiecki einen “epidemischen Notfall” ausgerufen um die Ausbreitung des des Coronavirus zu stoppen. In der Verfügung wurde folgendes für mindestens die kommenden 10 Tage festgelegt:

  • Vorerst keine Einreise nach Polen für Ausländer
  • 14-tägige Hausquarantäne für Personen die von Einreiseverbot nicht betroffen sind (polnische Staatsbürger)
  • Aussetzung der internationalen Passagierluft- und Schienenverbindungen
  • Die Grenzen bleiben offen für den Warenfluss

Verfügung in Berlin

In der Hauptstadt wurde am heutigen Nachmittag eine Verfügung nach dem Infektionsgesetz erlassen, welches mit sofortiger Kraft umgesetzt werden soll. So ist unter anderem die Schließung von Kneipen oder Bars angeordnet.

Wie uns Leser berichteten und auf den Twitterseiten der Berliner Polizei zu lesen ist, sind aktuell zahlreiche Beamte in Berlin unterwegs um für die sofortige Umsetzung der Verordnung zu sorgen. Sie sind in verschiedenen Bezirken zugegen und bitten Besucher, die Kneipen oder Bars zu verlassen und informieren gleichzeitig über die sofort umzusetzende Verordnung.

Hier die Verordnung im Wortlaut. Quelle: Senatskanzlei Berlin – Der Bürgermeister

  • Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten.
  • Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer erhält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.
  • Ausnahmen gibt es für Restaurants und Gaststätten. Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen.
  • Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden, dürfen öffnen, allerdings nur, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben.
  • Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt.
  • Auch der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patientinnen und Patienten dürfen keinen Besuch empfangen. Ausgenommen sind Patientinnen und Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke. Einmal am Tag dürfen sie für eine Stunde eine Person empfangen, allerdings keine, die eine Atemwegserkrankung vorweisen.
  • Pflegeheimbewohner dürfen ebenfalls nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.

Schulen schließen am Montag 16. März (Oberstufenzentren) bzw. Dienstag 17. März (alle anderen Schulen). Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Kindertagesstätten dürfen ab dem 17. März nur noch eine Notbetreuung von Kindern solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens (Kritische Infrastrukturen) insbesondere für die Krankenpflege unabdingbar sind. Die zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Auswahl der Einrichtungen.

Gesetzliche Grundlage für diese Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Die Verordnung ist am heutigen Sonnabend, den 14. März 2020, nach § 2 Absatz 1 des Berliner Verkündungsgesetzes verkündet worden und damit unmittelbar in Kraft getreten.

Link zur Verordnung und vollständiger Wortlaut.

Brandenburg – Bernau – Barnim

Mit Stand vom Samstag (14.03.2020) 16 Uhr, hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 in Brandenburg im Vergleich zum Vortag (Freitag) um 19 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 61 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden. Das teilt das Gesundheitsministerium mit.

Im Landkreis Barnim gab es am Samstag um 16 Uhr 4 zusätzliche laborbestätigte Fälle an COVID-19 im Vergleich zum Freitag. Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Sachstand: Sonntag, 15.03.2020 – 00:10 Uhr

Mehr zum Thema bei Bernau LIVE

Weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es auf der Website des Landkreises Barnim unter www.barnim.de.

Weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es auf der Website des Landkreises Barnim unter www.barnim.de. Das Gesundheitsamt bietet Beratungen an und ist unter der Telefonnummer 03334 214-1601 zu erreichen.”

Telefon-Hotlines zum Coronavirus

  • Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
  • Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr.
  • Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
  • Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.
  • Viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben ebenfalls Bürgertelefone für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.

 

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