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Der Landkreis Barnim erweitert die Kita-Notbetreuung

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Bernau (Barnim): Wie der Landkreis Barnim aktuell mitteilt, soll die Kita-Notbetreuung ab 27. April 2020 auf weitere Berufsgruppen erweitert werden.

Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten wird ab Montag auf Weisung des zuständigen Ministeriums bis mindestens zum 08. Mai auf folgende Bereiche erweitert:

  • Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in  der Notfallbetreuung,
  • Lehrerinnen und Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • Medien (inkl. Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Zudem tritt die sogenannte Ein-Elternteil-Regelung in Kraft. Das heißt, Alleinerziehende und Familien, in denen nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet, haben Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder.

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Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim wird rechtzeitig veröffentlicht. Das Antragsformular ist auf den Internetseiten des Landkreises

www.barnim.de und covid19.barnim.de abrufbar.

Die im Landkreis Barnim bisher genehmigten Notbetreuungen gelten natürlich fort. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich, so der Landkreis Barnim.

 

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