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Corona – Inzidenz-Werte im Landkreis Barnim mehr als verdoppelt

Weit entfernt vom Wegfall der Testpflicht

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Hatten wir im Landkreis Barnim am Freitag vor genau einer Woche noch einen Inzidenz-Wert von 42,17 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, so stieg der Wert mit dem heutigen Freitag auf 91,81 an.

Damit hat sich der Inzidenz-Wert innerhalb von nur einer Woche mehr als verdoppelt. Auch bundesweit ist die Inzidenz noch einmal angestiegen und liegt am heutigen 22. Oktober bei 95,1.

Mit den steigenden Corona-Zahlen sind wir im Landkreis Barnim leider weit entfernt vom möglichen Wegfall der Corona-Testpflicht. Nach der letzten Aktualisierung der Brandenburger Umgangsverordnung wurde dies ab einen Inzidenz-Wert von 35 in Aussicht gestellt.

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Hierin heisst es: In kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenennachweises nicht mehr nötig. Das betrifft zum Beispiel die Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen, Theater, Kinos und Schwimm- und Spaßbäder. Diese Inzidenz-Regelung gilt auch in anderen Bundesländern.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird also auch weiterhin nicht um aktuelle Coronatests herum kommen. Diese sind seit dem 11. Oktober kostenpflichtig und müssen zum großen Teil selbst bezahlt werden.

Ein aktueller Corona-Test wird weiterhin benötigt, falls die 3 – oder 2G- Regel vorgeschrieben ist und man nicht genesen oder geimpft ist. Ein Test kann unter anderem in Restaurants, bei Veranstaltungen oder Fitnesstudios erforderlich werden. Hier gilt in Brandenburg als Richtwert eine Inzidenz ab 35. Unabhängig des Inzidenz-Wertes benötigt man einen Test u.a. zum Besuch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Diskotheken, Schulen oder Festivals.

Testzentrum Lobetal

Bodelschwinghstraße 10, 16321 Bernau OT Lobetal (gegenüber der Kirche im Gemeindezentrum)

ab 25.10: Haus Eben Ezer, Bethelweg 7a, 16321 Bernau bei Berlin / Ortsteil Lobetal

Corona Testzentrum Lobetal

Der kostenpflichtige Schnelltest kostet bei Barzahlung 12 Euro. Bei Kartenzahlung kommen geringfügige Gebühren hinzu. Ein PCR Test kostet 95,00 Euro.

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch: von 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag:  7:00 bis 18:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag, Feiertag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Teststelle in der Stadthalle Bernau (Coronabike)

Stadthalle Bernau, Hussitenstraße 1, 16321 Bernau bei Berlin

Corona Testzentrum Bernau

Der Corona-Schnelltest kostet aktuell 19,90 Euro pro Test. Jeder 5. Test ist kostenfrei. Arbeitssuchende, Renner:Innen oder Studierende zahlen nur 12,90 Euro (Nachweis erforderlich). Kartenzahlung erwünscht. Ein PCR Test kostet 119,00 Euro. Unternehmen die regelmäßig Tests benötigen (Mitarbeiter oder Kunden), können Rabatte erfragen. (info@coronabike.de)

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 07-19 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10-18 Uhr

Teststelle im Sportforum Bernau

An der Tränke 30, 16321 Bernau

Sport Bernau, Fitness Bernau

Einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest erhaltet Ihr im Sportforum für 12,00 Euro. Ein PCR-Test wird hier nicht angeboten.

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag von 10-18 Uhr
  • Samstag: von 10-15 Uhr – Sonntag geschlossen

Alle Preis-Angaben und Öffnungszeiten ohne Gewähr.

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, gibt es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest. Das sind folgende Personengruppen: 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Berechtigung nachweisen können.

Weitere Infos und Details

Mobile Impfangebote in der Region

Kommunaler Impftag in Panketal am 27.10.2021

Der nächste kommunale Impftag findet am 27. Oktober 2021 von 14:30 – 19:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Panketal statt. Es besteht die Möglichkeit, sich mit oder ohne Termin impfen zu lassen, allerdings werden Patienten mit einem Termin vorrangig behandelt. Wer einen Termin buchen möchte, kann das unter diesem Link tun: https://form.jotform.com/212581933449361

Die Impfstoffe von BionTech/Pfizer und Moderna werden an Kinder ab 12 Jahre verimpft. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren muss entweder ein Sorgeberechtigter dabei sein oder es muss eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson werden an Personen ab 18 Jahren verimpft. Voraussetzung zur Drittimpfung: Die Zweitimpfung liegt mindestens 6 Monate zurück und das Mindestalter ist 18 Jahre.

Folgende Dokumente sind mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, Krankenkassenkarte, Impfpass sowie nach Möglichkeit die ausgefüllten Impfdokumente zum Wunsch-Impfstoff. Entsprechende Unterlagen können unter https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/ heruntergeladen und ausgefüllt werden.

 

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