
Bernau / Barnim: Seit einigen Wochen wird leider darüber debattiert, ob Bürgerinnen oder Bürger einen etwaigen Rettungsdiensteinsatz mit dem Krankenwagen anteilig selbst bezahlen müssen.
Hintergrund ist eine Gebührenauseinandersetzung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen. Infolgedessen drohen Patienten möglicherweise Zuzahlungen für Rettungseinsätze, da die Krankenkassen nicht mehr alle Gebühren übernehmen wollen oder können.
Wie der Landkreis Barnim informiert, entstand die Problematik durch die Kündigung der bisherigen Vereinbarung zur Kosten-Leistungs-Rechnung durch die Krankenkassen im Jahr 2023. Diese diente als Grundlage zur Ermittlung der Gebühren für den Rettungsdienst, die von den Trägern des Rettungsdienstes den Kassen in Rechnung gestellt wurden.
Die Krankenkassen haben auch dem Landkreis Barnim angekündigt, die Kosten nur noch auf Basis von Festbeträgen zu zahlen. Diese reichen jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Aufwendungen zu decken. In einigen Landkreisen führt dies dazu, dass Patientinnen und Patienten aktuell Rechnungen erhalten, wonach sie die Differenzkosten tragen müssen.
„Im Landkreis Barnim ist dies zunächst noch nicht vorgesehen“, heißt es in einer heutigen Mitteilung des Landkreises Barnim.
Landrat Daniel Kurth: „Der Landkreis Barnim setzt alles daran, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden. Die Auseinandersetzung mit den Krankenkassen darf keinesfalls zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern geführt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen in akuten Notlagen aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Notruf zu wählen. Wir werden zunächst keine Rechnungen verschicken. Zugleich bedauern wir sehr, dass die aktuelle Diskussion und mediale Berichterstattung zu Verunsicherung führt. Fakt ist: Der Rettungsdienst im Landkreis Barnim ist personell und materiell sehr gut aufgestellt. Wer im Barnim die 112 wählt, kann sich darauf verlassen, dass sie oder er zügig Hilfe erhält. Der Streit mit den Krankenkassen steht auf einem anderen Blatt Papier.“
Laut Satzung des Landkreises Barnim heißt es unter §4: „Gebührenschuldner oder Gebührenschuldnerin ist derjenige/diejenige, der/die die Leistungen des Rettungsdienstes für sich in Anspruch nimmt oder für sich anfordert oder anfordern lässt. Gebührenschuldner oder Gebührenschuldnerin ist weiter derjenige/diejenige, für den/die im Notfall Dritte den Einsatz von Rettungsmitteln anfordern. Daneben ist Gebührenschuldner oder Gebührenschuldnerin auch derjenige/diejenige, der/die den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert, obwohl er/sie weiß oder wissen muss, dass ein rechtfertigender Notfall nicht vorliegt (Missbrauch).“
Quellen: Landkreis Barnim, März 2025
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