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Amtliche Bekanntmachung: Stallpflicht für Geflügel im Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Barnim: Nach mehreren Bundesländern und Gemeinden, verhängt nun auch der Landkreis Barnim eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5N8 – in Hausgeflügelbestände.

Hierin heisst es unter anderem: „Alle Geflügelhalter im Landkreis Barnim haben Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.“

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Ferner dürfen Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind, Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. (…)

Alle Infos zur Bekanntmachung gibt es beim Landkreis Barnim.

Die Staatskanzlei Brandenburg teilt hierzu heute mit: „Brandenburg ist bisher von der Vogelgrippe verschont geblieben. Darüber informierte heute Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Quart das Kabinett und anschließend die Presse. Quart: „Es liegen weiterhin keine Hinweise auf Infektionen mit dem aktuellen Geflügelpest-Erreger HPAI H5N8 bei Wildvögeln und Geflügel in Brandenburg vor. Dies belegen die durchgeführten Untersuchungen. Die aktuellen Ereignisse in anderen Regionen geben jedoch auch in Brandenburg Anlass zu erhöhter Wachsamkeit. (…)“

Info: Vogelgrippe H5N8 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, hervorgerufen durch das Influenza-A-Virus H5N8 (abgekürzt auch A/H5N8), das heißt durch einen Subtyp des Influenzavirus, der insbesondere bei Hühnervögeln vorkommt. Sie kann durch Wildvögel auf Zuchtgeflügel übertragen werden.

Wie alle anderen durch Influenza-Viren verursachten Geflügelkrankheiten ist die Vogelgrippe bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln eine anzeigepflichtige Tierseuche und bei Wildvögeln eine meldepflichtige Tierkrankheit. Übergänge von A/H5N8 auf den Menschen sind bislang nicht bekannt. (Wikipedia)

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